Ist diese vorvertragliche Information im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag seriös?
Ich möchte einen Gebrauchtwagen kaufen. In der vorvertraglichen Information steht:
"Wie im Verkaufsgespräch bereits mündlich erfolgt wird Herr ... hiermit schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass im beabsichtigen Kaufvertrag...
- die Verjährung für Ansprüche aus § 437 BGB wegen Sachmängeln vom gesetzlichen Regelzeitraum von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Käufers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
- die Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente entgegen der gesetzlichen Grundregel ausgeschlossen wird."
Sind diese Bestimmungen seriös und üblich?
2 Antworten
Ja ist seriös und üblich.
die Gewährleistung ist, solange diese nicht verkürzt wird auf 1 Jahr, 2 Jahre gültig.
Niemand gibt dir aber Gewährleistung für 2 Jahre, deshalb diese Klausel.
Garantie ist wieder was anderes.
Das mit Aktualisierungspflicht ist auch üblich. Hierbei geht es um Softwareupdates für Radio/ Navi etc.
Ich würde es eher Vorsicht nennen.
- Er kürzt die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr. Das kann er machen, wenn er Händler ist. Von Privat zu Privat könnte er diese sogar ausschließen
- Außerdem will er nicht, dass du mit der Karre zu ihm kommst für irgendwelche Software Updates usw.
Das alles könnte man allerdings auch noch im Kaufvertrag selbst festhalten, wobei ich vermute, dass er dafür ein Formular von mobile.de oder so verwendet und deshalb dieses, ich nenne es jetzt mal Addendum hinzufügt.