Motorrad hat noch Garantie, aber der Fehler wird nicht gefunden?
Hallo zusammen,
Letztes Jahr im März Kaufte ich mir ein neues Motorrad (Zontes 310 r1) bei einem Vertragshändler. Nach ca. 1000 Km fing es an das das Display in ungenauen, ich schätze 20-30 Kilometern sich einfach neu startete egal ob es lange Stand, oder ich gerade erst die Batterie geladen habe. Ich habe meines Erachtens alles getestet.
Es wurde sogar schlimmer das es mal 2 Minuten komplett ausgegangen ist.
Natürlich auch meinen Händler informiert der sehr kulant ist. Er hat es dann im Januar dieses Jahres abgeholt konnte jedoch keinen Fehler finden da dieser nicht bei ihm auftrat. Alle Kabel wurden gecheckt letzendlich wurde dann das Display, und die Batterie getauscht. 300 Km ging es gut, Heute hat es sich 3 Mal innerhalb von 3 Minuten neu gestartet und ging dann gar nicht mehr an. Nach 3 Minuten hat es sich mal gestartet und die Uhrzeit hat sich zurückgesetzt, Als ob es in dieser Zeit komplett vom Strom gewesen wäre.
Der Händler sagte mir immerwieder, was ich auch verstehen kann solange der fehler nicht auftritt kann er auch nicht versuchen es auszulesen.
Nun zu meiner Frage, ist das jetzt mein Problem? Oder eher des Händler bzw sogar des Herstellers. Ich kann und will es natürlich auch nicht in diesem Zustand verkaufen. Und sehe es auch nicht ein, das ich auf dem Wertverlust sitzen bleiben muss.
2 Antworten
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Da das Fahrzeug neu ist liegt hier ein Sachmangel vor, der durch den Händler bzw. den Motorradhersteller beseitigt werden muss. Du kannst auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Fehler nicht gefunden wird musst Dich doch dann darauf einstellen, dass Du nicht den vollen Kaufpreis wiederbekommst, da das Fahrzeug nicht mehr NEU ist.
Am Besten wäre es, wenn Du ne GoPro an Deinen Helm bastelst und das mal aufnimmst und dann zeigst oder die GoPro auf den Tank, so dass das Display sichbar ist.
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Jetzt kommt es darauf an was Dein Händler sagt. Wenn er den Fehler nicht reproduzieren kann, dann bist Du in der Beweispflicht. Wenn Du beweisen kannst, dass der Fehler immer wieder auftritt, dieser aber nicht behebbar ist ggf vom Kaufvertrag zurück treten.
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Danke für Information. Ärgerlich. Aber es einfach weiterzuverkaufen ist keine Möglichkeit für mich.
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Wer will es denn mit dem Fehler kaufen? Da machst Du mehr Minus als wenn Du vom Kauf zurücktrittst und Dir ggf direkt eine neue holst. Wie gesagt innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html. Das bedeutet es wird automatisch davon ausgegangen, dass die Waren fehlerhaft war. Selbst wenn durch versuche der Reparatur das Jahr überschritten wird, gilt die Frist weiter.
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Verstehe mich super mit meinem Händler was Garantie angeht ist aber wohl niemand begeistert wenn er den Fehler nicht findet.
Der "Tipp" druck zu machen das ich sonst vom Kaufvertrag zurücktreten würde war Hilfreich vielen Dank.
Ob es geholfen hat weiß ich noch nicht. Bin 100 Km gefahren nichts auffälliges. Beim letzten mal hat es aber auch 160km gebraucht bis der Fehler auftrat.
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Display wurde getauscht und neue Software aufgespielt.
Ich werde es wohl trotzdem Verkaufen. Aber nun mit gutem Gewissen.
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Da müsstest du einen guten Anwalt suchen.
Ich hatte mal ein Auto, da hat die Software nur teilweise funktioniert ... Die haben nicht mal zurückgerufen und das war kein billiganbieter aus Asien sondern die firma in Wolfsburg.
Ein Video habe ich bei dem ich es öfter neu gestartet habe und es dennoch nicht hochgefahren ist, Hat mein Händler natürlich bekommen.