Moped 125ccm mit A2 offen fahren aber gedrosselt eingetragen?

2 Antworten

Das stellt tatsächlich ein erhebliches Problem dar.

Leichtkrafträder bis 11 kW und 125ccm sind zulassungsfrei und müssen lediglich ein amtliches Kennzeichen führen, §3 Abs 2 Nr 1c FZV. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind steuerfrei, §3 Nr 1 KraftStG.

Durch den Umbau zum Kraftrad ist das Fzg zulassungspflichtig und kann daher nicht mehr steuerfrei sein, somit Steuerhinterziehung.

Nach §19 Abs 2 StVZO erlischt die BE bei einer Änderung der Fahrzeugart. Das Fahrzeug wurde vom LKR zum Kraftrad umgebaut, somit BE erloschen.

Zumindest hast du bei der Versicherung die korrekte Leistung angegeben, so dass der Betrug wegfällt. Wenigstens etwas.

Da mehr Leistung vorhanden ist, als im Schein trägt, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Die Maschine wird vor Ort sicher gestellt und du trägst neben einer Geldbuße auch die Kosten für die Abschleppung und Verwahrung (>1000€).