A2 Regelung, mehr als 96 PS offen möglich?

2 Antworten

Ausschlaggebend ist das Datum des Führerscheinerwerbs und nicht der Drosselung

Quelle Bundesrat

Hier ist in der Verordnung zu finden, dass für Inhaber der Fahrerlaubnis nach der alten Regelung eine Besitzstandswahrung für Deutschland gilt. Ich verstehe das so, dass es einfach darauf ankommt wann du den Schein erhalten hast.

Vor der Neuregelung – dann darfst du weiterhin jedes Motorrad drosseln.

Nach der Neuregelung – dann musst du dich an die max. 70 KW halten.

Einen Bestandsschutz für ein bereits gedrosseltes Motorrad wird es demnach nicht geben. Ich weiß, einige von euch haben bereits eine gedrosselte Maschine in der Garage, nur den Schein noch nicht in der Tasche. Hier wird es wohl so sein, dass ihr leider die Leidtragenden seid. Ihr werdet wahrscheinlich eurer Motorrad so nicht fahren dürfen.

Ganz wichtig! Auch wenn ihr zu denen gehört die jedes gedrosselte Motorrad fahren dürfen – das Ganze gilt nur für Deutschland. Wenn ihr mit einer gedrosselten Maschine, die original mehr als 70 kw hat, im europäischen Ausland erwischt werdet, wird das als Fahren ohne Führerschien gewertet!!!