Motorrad offen aber gedrosselt eingetragen?
Hallo und zwar habe ich ein Motorrad gekauft welches offen ist mit dem A Führerschein, jedoch gedrosselt A2 eingetragen ist. Da ich aber nur den A2 habe und erst im August offen fahren darf, weis ich das es fahren ohne Fahrerlaubnis ist.
Möchte jedoch trotzdem eine kurze Test meiner fahren da ich die 690 SMCR gebraucht gekauft habe. Wenn ich angehalten werden sollte, dann merkt man es ja nicht oder? Oder wie sollten die das bitte bemerken, da müsste ja ein Polizist selbst fahren.
11 Antworten
Sehr blauäugig.
Die werden auf so etwas extra geschult. Wenn sie dann z.B. in einem Zivilfahrzeug unterwegs sind und Du mit dem Motorrad für A2 untypisch fährst, fällt denen das garantiert sehr schnell auf. Und selbst wenn nicht: mit einem begründetem Verdacht können die Deine Maschine zur technischen Überprüfung beschlagnahmen. Wenn man dann die fehlende Drosselung feststellt, werden Dir die für die Begutachtung anfallenden Kosten auch noch in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den sonstigen alles andere als geringen Strafen & Kosten und sonstigen Folgen.
Sie ist offen. Der Besitzer hat die Drosselung zurückgehalten. Da müsste noch das Gutachten bzw due Teile vorhanden sein. Baue das zurück und fahre. Danach kannst du sie offen fahren und das in deinen Papieren wieder eintragen lassen.
Wer darf dich denn anhalten, außer der Polizei? Du brauchst mit deinem Führerschein ne zusätzliche Drossel.
Und was würde diese Testfahrt bringen? Bei Nichtgefallen eine Rückgabe nehme ich an.
Die 690er sind ziemlich giftig. Da wäre ich vorsichtig. Und die Polizei würde ich auch nicht für blöd halten. Vor allem bei DER "A2" Maschine. Also lass es lieber
Das Problem ist nicht eine Verkehrskontrolle.
Das Problem ist wenn dich jemand übern Haufen Fährt. Da liegste im Krankenhaus und dein Mopped beim gerichtlich bestellten Gutachter und der findet es.