Mofa ohne Db-Killer erlaubt?

3 Antworten

Einmal das Übliche:

§19 Abs 2 StVZO

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

es kann die betriebserlaubnis erlöschen.kennzeichen wird eingezogen.versicherungsschutz erlischt und noch strafe - lohnt sich das?


migebuff  04.10.2019, 16:11

Bitte Zitat der Rechtsgrundlage zu deiner aus der Luft gegeriffenen Vermutung bzgl des Versicherungsschutzes, Danke.

hanies71  04.10.2019, 18:29
@migebuff

wenn die betriebserlaubnis weg ist gibt es auch keinen versicherungsschutz mehr-welche versicherung sollte so dumm sein sowas zu schützen??

migebuff  04.10.2019, 18:48
@hanies71

Beispielsweise alle, die an die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und das Versicherungsvertragsgesetz gebunden sind. Das Zitat der Rechtsgrundlage hast du übrigends "versehentlich" "vergessen", das ist doch sehr "überraschend".

Ich hoffe, dass Du durch unsere Freunde und Helfer kurzfristig und zahlungspflichtig daran erinnert wirst, ob so etwas erlaubt ist.