Mofa Theorie bestanden und weiter?

3 Antworten

Du schreibst, dass du die praktischen Übungsstunden noch nicht absolviert hast. Damit dürfte sich der Fahrlehrer strafbar gemacht haben.

§5 Abs 2 FeV:

(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt.

In dieser Anlage 1 steht unter anderem folgendes:

2. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.

Wie konnte der Fahrlehrer eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass du mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten gefahren bist? Die Bescheinigung ist eine Erklärung mit Beweisfunktion, also eine Urkunde, folglich dürfte hier ein Fall von Urkundenfälschung vorliegen.

Der TÜV wird dir nun natürlich die Prüfbescheinigung zuschicken, ohne dass du jemals gefahren bist, da man aufgrund der gefälschten Bescheinigung ja davon ausgeht, dass deine Ausbildung ordnungsgemäß abgeschlossen ist.

Über die beim TÜV bestandene Theorieprüfung schickt der TÜV dir die Teilbescheinigung "Theorie" zu. Der Zettel mit den Testergebnissen der Theorieprüfung hat keine Bedeutung.

Jetzt rufst du deinen Fahrlehrer an und zeigst ihm den Ergebiszettel. Er wird dann die praktische Ausbildung durchführen. Zum Abschluß bekommst du dann von ihm die Teilbescheinigung "Prakt. Ausbildung".

Mit beiden Teilbescheiniungen gehst du nun zum Verkehrsamt bzw. deren Beauftragten (TÜV) und tauscht die beiden Teilbescheinigungen in die endgültige "Mofa-Prüfbescheinigung" um (Paßbild mitnehmen). Fertig.

Jetzt brauchst du eine fahrstunde und dann bekommst du den schein.