Möbel liefern gelassen aber nicht verspätet (rechtliches etc.)?

1 Antwort

Du könntest vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Schadensersatz verlangen (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB). Für letzteres muss aber ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, was wohl eher nicht der Fall ist.

Ansonsten könntest du sie auch auf die Leistung (also die Lieferung) verklagen, eine Entschädigung bekommst du dadurch nicht, aber dürftest etwas ernster genommen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester