Möbel gekauft aber will sie nicht mehr?

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Du bist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen (ich zahle ...) und der Händler (ich liefere ...) auch. Daher seit ihr ab diesem Moment aneinander gebunden. Machst du jetzt nichts, dann bekommst du die Ware (der Händler erfüllt seine Aufgabe aus dem Vertrag) und du musst zahlen (deine Aufgabe).

Wenn du schnellstmöglich den Händler kontaktierst, damit er evtl. Bestellungen / Reservierungen etc. rückgängig machen kann, dann kann (!) es sein, dass er es akzeptiert, dass der Vertrag nichtig ist. Andernfalls bist du immer noch an den Vertrag gebunden.

Anmerkung: Näheres zum privatrechtlichen Kaufvertrag findest du im BGB.