Mobile Wallbox anmelden?
Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.
Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.
Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.
Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.
Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?
Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??
"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?
Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Das versteht wohl niemand, trotzdem müssen auch die mobilen Ladegeräte angemeldet werden.
Ich bin diesbezüglich nicht auf dem neuesten Stand, evtl. ist es aber jetzt auch online möglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
(4) Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber sicherzustellen, dass die nach den Absätzen 2 und 3 erforderlichen Mitteilungen des Anschlussnehmers oder -nutzers auch auf seiner Internetseite erfolgen können. Die Netzbetreiber stimmen hierfür untereinander einheitliche Formate und Anforderungen an Inhalte ab.
Online ist es möglich, aber nur für Installateure, jedoch nicht für Betreiber. Da eine mobile Ladeeinheit nicht zwangsläufig einen Elektroinstallateur benötigt, kann ich quasi nichts anmelden...
Das ist wahrscheinlich illegal was du vor hast. Schau bei der BNetzA nach SteuVE. Pro Hausanschluss (also nicht pro Stromzähler!) musst du seit 1.1.24 sicherstellen, dass wenn der Netzbetreiber das "Achtung, Ortsnetz-Überlastung"-Signal gibt, alle von der SteuVE erfassten Geräte tun was verlangt wird (gibt aber noch eine Weile Bestandsschutz für alte Anlagen).
Es gibt zwei Varianten: Eine mit LMS (Lastmanagement--System) wo's eine spez. Formel gibt, was dir garantiert wird und den Fall ohne LMS. Bei ohne LMS: Alle Ladepunkte wo garantiert ist, dass die nur max. 4,2kW (z. B. 6A 3phasig) abgeben können, werden nicht weiter eingeschränkt (trotzdem darauf achten den Hausanschluss nicht zu überlasten, ggf. BKZ bezahlen oder LMS für die Wallboxen um die Überlastung des Hausanschlusses zu vermeiden). Alle anderen müssen auf max. 4,2kW drosselbar sein. Wenn nicht, müssen sie bei einem entspr. Signal komplett abgedreht werden.
Mit deinem Juice-Booster 2 hast du also die folgenden Möglichkeiten:
- Max. über 16A CEE-blau anschließen, also 1phasig = 3,6kW (Schuko ist langfristig keine gute Idee und lädt ggf. langsamer).
- Auf der Typ2-Seite entspr. steuern, s.o.
- Ihn ggf. über ein Schütz stromlos schalten (wird dann der Stecker entriegelt und was ist wenn der Strom wieder kommt?).
Achja, den Ladepunkt melden musst du trotzdem. Aber der Netzbetreiber darf dir >11kW Ladepunkte am Hausanschluss wg. o.g. Regeln nicht mehr verwehren, nur aus anderen Gründen.
notting
PS: Ich habe letztes Jahr eine formlose E-Mail an den Netzbetreiber geschickt, als ich meinen Juice Booster 2 gekauft habe, für den ich in meiner Garage eine 16A-CEE-rot-Dose habe.