Mitmieterin Ruhestörung?

4 Antworten

Offenbar bist du doch zu laut und euer Haus ist wahrscheinllch auch sehr hellhörig.

Dann musst du etwas an deiner Lautstärke ändern, da deine Nachbarin hier im Recht ist. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe, nicht einmal mehr "nur" Zimmerlautstärke, also absolute Ruhe ist angesagt. Wenn dann ein Nachbar die Türen knallt oder durch die Wohnung trampelt, dann ist das für die Nachbarn unerträglich (übrigens zu jeder Uhrzeit), da sie nicht zur Ruhe kommen können. Geräusche erzeugen Stress. Deine Lachsmileys zeigen doch, dass es dich überhaupt nicht betroffen macht, dass du anderen den Nerv tötest, weil du wenig Rücksicht nimmst. Auf Rücksichtnahme untereinander sind Mieter aber angewiesen.

Den Spruch würde ich selbstredend unterlassen, stattdessen. etwas an meinem Verhalten verändern.

Bei uns im Haus mussten renitente Mieter schon gehen. Zwei Studentinnen hats getroffen, denen die Nachbarn egal waren.


PhysicistProton 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 21:30

Die Tür wurde vor zwei Stunden "geknallt" und nicht nachts. Sie ist durch den Luftzug wegen offener Fenster zu schnell zugefallen. War keine Absicht, aber sowas passiert halt...

Im Übrigen verweise ich auf den ersten Absatz der Antwort von Nordlicht979. Sozialadäquate Geräusche sind immer erlaubt und aufs Klo gehen geht eben nicht komplett geräuschlos.

Ich höre selber meine Mitmieter manchmal nach 22 Uhr rumlaufen, ein Mitmieter kotzt jeden Morgen (evtl Alkoholiker oder bulimiekrank) um halb 6 ziemlich laut. Meine Lösung: Ohrstöpsel. Ich komme vom Land, da ist man nicht so empfindlich, aber viele Stadtmenschen kennen sowas wie Entspanntheit wohl nicht.

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isilang  03.06.2024, 21:39
@PhysicistProton

Türen können mal zufallen, das ist nicht das Prodblen.

"Sozialadäquate Geräusche" ja klar ... Das ist wohl eine dehnbare Bezeichnung. Ich kann eine Tür auch leise schließen. Wenn sie mal zufällt, wird niemand sich darüber aufregen. Genauso ist wohl strittig, wie "sozialadäquat" jemand sich in den Räumlichkeiten fortbewegt. Eine Frau, die immer mit High Heels durch die Wohnung stöckelte, wurde sm Ende gerichtlich verurteilt, Hausschuhe zu tragen. Sie war nicht einen Deut einsichtiger, als du.

Ohrstöpsel sind übrigens nicht das Gesündeste. Davon abgesehen halte ich es nicht für "sozialadäquat", wenn andere sich wegen mir Ohrenstöpsel in die Ohren stecken müssen, damit ich mich so richtig schön ausleben kann.

Auch wenn du Geräusche anderer besser wegsteckst, stellt das keinen Freibrief dar, selbst laut sein zu dürfen. Andere müssen nicht alles akzeptieren.

Am Ende riskierst du nicht weniger, als deine Wohnung, wenn du nichts veränderst. Kein Nachbar beschwert sich gerne und erst recht nicht grundlos. Wie ich oben schrieb, ist die Uhrzeit beim Trampeln etc. auch völlig egal. Das hat einfach zu unterbleiben.

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Aequaliz  04.06.2024, 11:37

Nachtruhe = maximal Zimmerlautstärke.

Zimmerlautstärke = 30-40 db

Toilettengang und normale Bewegungen in der Wohnung haben Nachbarn schlicht zu tolerieren, unter Umständen sogar nächtliches Duschen. Sie haben keinen Anspruch auf absolute Stille.

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isilang  04.06.2024, 11:42
@Aequaliz

Wir sprechen hier u.a. vom Türenknallen und Trampeln. Du brauchst jetzt nicht alle möglichen Geräusche anzuführen.

Eine Nachbarin beschwert sich wahrscheinlich nicht grundlos über Lärm.

Kann einem/einer Anwohner:in Lärmbelästigung nachgewiesen werden, kann dies ziemlich teuer werden. Denn Lärmbelästigung gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit. Handelt es sich um einen Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Bei der Störung der Mittagsruhe in Mietwohnungen hat der/die Vermieter:in das Recht, den/die Untermieter:in abzumahnen oder gar den Mietvertrag zu kündigen. In der entsprechenden Lärmschutzverordnung für Ihr Bundesland oder Ihr spezielles Einsatzgebiet, in welchem der Schutz vor Lärm notwendig ist, können Sie die Regeln für die Ruhezeiten nachlesen. Diese unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bereichen und Gemeinden.

Am Ende verliert der Ruhestörer.

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Aequaliz  04.06.2024, 11:44
@isilang

Türen knallen und trampeln sind subjektive Wahrnehmungen. Ob das eine Ruhestörung ist oder nicht lässt sich daraus nicht ableiten, man müsste messen.

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isilang  04.06.2024, 11:49
@Aequaliz

Die Studentinnen bei mir im Haus wollten auch diskutieren, aber die Nachbarn (ich übrigens nicht ...) mussten nichts messen. Sie haben einfach ein Lärmprotokoll geführt und dann gabs beide Male die Kündigung.

Ich würde mir immer überlegen, ob an den wiederholten Beschwerden durch andere nicht doch etwas dran ist ... Wie erwähnt, die Studentinnen mussten gehen. Dann hoffen wir mal, dass der Fragensteller etwas schlauer ist.

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Aequaliz  04.06.2024, 12:25
@isilang

Aus persönlicher Erfahrung sollte man nicht grundsätzlich auf das Allgemeine schließen. Induktive Logik hat vielfältige Grenzen.

Wenn die jeweiligen Mieter die Kündigung einfach hinnehmen, dann ist das deren Verfehlung. Eine Kündigung auf Basis eines Lärmprotokolls ist dünn und stellt vor Gericht lediglich ein Indiz dar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der Vermieter die Kündigung zurückzieht, wenn sich herausstellt, dass der Mieter sich rechtlich zu Wehr setzt und ggf. massive Kosten auf den Vermieter zukommen.

Zumindest wenn die Grundlage für die Kündigung Aussagen und Protokolle von Mietern sind. Prozesskosten, Gutachten etc. können für den "Verlierer" sehr teuer werden.

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isilang  04.06.2024, 13:06
@Aequaliz

Das war schon alles korrekt. Und alle (auch ich dieses Mal) haben danach aufgeatmet. Manche Menschen wissen einfach nicht, wie man sich im Verbund mit anderen verhält. Dann lernen sie es eben auf die harte Tour.

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Aequaliz  05.06.2024, 14:13
@isilang

Yoa. Ändert aber nichts an der tatsache, dass man einen Mieter nicht so einfach wegen Ruhestörung kündigen kann und diese dann auch Bestand hat. Die eigene Wohnung ist mit am stärksten geschützt. Auf Basis von Lärmprotokollen wird niemand seine Wohnung los. Das wäre ja zu schön, wenn sich einfach 2 Mieter zusammenschließen, weil sie Mieter 3 loswerden wollen. Es steht Wort gegen Wort, Protokoll hin oder her.

Es muss mindesten mehrfach die Polizei vor Ort gewesen sein und den lärm bezeugen können. Darüber hinaus müssen Abmahnungen erfolgen usw.

Ich wiederhole: Nur weile ihre Erfahrung ihre Sichtweise unterstreicht, heißt das noch lange nicht, dass es so ist. Das mietrecht ist da recht eindeutig. Kündigen kann man immer alles und jeden. Obs Bestand hat ist aber ein anderes Thema. Nur weile ihre Studentin da die kündigung hingenommen hat... etc...

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PhysicistProton 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 20:10
@isilang

Eigentlich möchte ich dem von Aequaliz gesagten nicht viel hinzufügen, er trifft das perfekt.

Nur zur Klarstellung: Das mit der Tür kam nur einmal vor und war unter tags, nicht zur Nachtzeit, und wie bereits gesagt unvorsätzlich wegen Luftzug. Ich knalle nachts keine Türen zu...

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Natürliche Wohn- und Lebensgeräusche sind zu jeder Zeit hinzunehmen. Fehlende Schalldämmung - gerade bei älteren Häusern - ist ggf. ein Problem des Hauseigentümers.

(In meiner Wohnung laufe ich mit Pantoffeln herum, die eine weiche Sohle haben, z.B: aus Filz)

Ich würde sie freundlich ansprechen und ihr den Inhalt des ersten Absatzes mitteilen, so nach dem Motto: "ich habe mich erkundigt und folgendes erfahren".

Wenn Du unbedingt schreiben willst, z.B. weil Du sie nicht persönlich antriffst, dann schreibe: "Engel können fliegen, ich übe noch. Im übrigen habe ich mich erkundigt und folgendes erfahren: .........."

Spreche persönlich mit ihr und bleibe dabei freundlich und sachlich.

Die Ironie mit dem Zettel ist Quatsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

PhysicistProton 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 12:22

Ich hab keinen Gesprächsbedarf mit ihr, falls sie nochmal zu mir hochkommt, mache ich ihr nicht auf. Ich will sie (im Rahmen des rechtlich erlaubten) nur ein bisschen ärgern.

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Agamemnon712  05.06.2024, 06:34
@PhysicistProton
Ich will sie ... nur ein bisschen ärgern.

Dann bist Du aus meiner Sicht der böse Nachbar.

Die Frau tut mir leid.

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PhysicistProton 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 12:54
@Agamemnon712

Wieso, Meinungsfreiheit ist doch erlaubt? Ein ironischer Zettel ist doch nix Böses😂 Schau dir mal die Heuteshow oder so an^^ Sowas muss man halt aushalten. Ironie ist noch sachlich, erst Beleidigungen sind unsachlich, und davon nehme ich weit Abstand.

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Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Was auch immer du ihr am Ende sagen willst, mache es persönlich und nicht wie ein kleines feiges Kind per Zettel.


PhysicistProton 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 21:20

Sprüche auf Zetteln haben mehr Humor.

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