Mitbewohnerin bei Vermieter verpfeifen?


08.11.2022, 11:50

EDIT: Habe mich jetzt also doch an den Vermieter gewandt und habe gerade erfahren, dass sie noch nicht mal gekündigt hat! Der Vermieter ist auch genervt, weil sie regelmäßig Miete zu spät zahlt und anderen Sachen, kann sie aber rechtlich nicht rauswerfen. Hat irgendjemand gute Ideen, was man dagegen machen kann?

Zusammenfassung: MB1 wohnt mit Freund in der WG, zahlt kaum Internet-/Stromkosten, ist kein WG-Mensch (hortet Geschirr im Zimmer; braucht 2-4 Tage, um ihr dreckiges Geschirr in der Küche aufzuräumen; raucht in der Wohnung; beteiligt sich nicht mehr an gemeinsamen WG-Ausgaben, wie Toilettenpapier etc.), will anscheinend doch nicht mehr ausziehen - was tun?

Ja 81%
Nein 19%

27 Stimmen

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich find das solch einem dreisten Verhalten ein Riegel vorgeschoben werden muß.

In der Regel wird in einem Mietvertrag auch das Besuchsrecht geregelt. Es gibt aber auch ein allgemeines Besuchsrecht im Mietrecht. Da sind ein paar Wochen genannt ohne das der Vermieter benachrichtigt werden muß.

Der Hintergrund ist das berechtigte Interesse des Vermieters wie stark die Wohnung abgenutzt wird und wie viel Energie und Wasser verbraucht wird.

Die Ausweisung des Besuchernamens an Klingel und Briefkasten ist nicht rechtens da der Besucher dort nicht gemeldet ist. Das sichere Ankommen der Post kann erreicht werden indem der Name des aktuellen WG-Mitglieds genannt wird mit Zusatz. (... zu Händen...)

Da zudem noch rücksichtslos geraucht wird und die Hygiene nicht die Beste ist, würde ich nicht von petzen reden.

Da der "Gast" zudem noch notorisch gegen den Willen der Mieter auch noch unberechtigterweise Schlüsselgewalt hat, würde ich eine Benachrichtigung des Vermieters für dringlich notwendig halten.

Ich würde dem Vermieter sogar raten diese Situation zu dokumentieren damit eine Klage gegen die rechtmäßige Mieterin eingeleitet werden kann.

Ich würde eine Nachmieterin suchen welche vorzeigbar und sauber ist und diese als gewünschte Nachmieterin vorschlagen.

Der Vermieter soll die Vorfälle mit verspäteter Mietzahlung nennbar zusammentragen und als Mahnung zustellen.

Der Mieterin mußt du klar machen das du kein Interesse mehr daran hast mit ihr und dem Freund zurecht zu kommen sondern nur noch beim nahen Auszug helfen würdest.


gforler  09.11.2022, 09:44

Vielen Dank für deine Bewertung.

Nein

Wozu?

Sie zieht doch eh bald aus .

In ihrem Raum kann sie tun und lassen was sie will, oder auch ihrem Besuch was erlauben oder verbieten (rauchen).

In der Küche ist das nicht okay, weil Gemeinschaftsraum.

Wenn der Vermieter bei der Übergabe die Tapeten bemängelt, muss sie das wieder in Ordnung bringen, oder es wird IHR Anteil der Kaution einbehalten.

"kann sie aber rechtlich nicht rauswerfen."

Da sie aber ohne Absprache einen zusätzliche Mieter aufgenommen hat, dürfte das eine Kündigung rechtfertigen. Zumal durch ihn ja auch die Verbrauchskosten steigen.


okay1234174 
Beitragsersteller
 08.11.2022, 11:58

Wir haben leider keine individuelle Regelung oder Klausel im Mietvertrag, die Gäste verbietet. Nachzuweisen, dass der Freund dauerhaft da ist, ist auch schwierig - selbst mit Aussage. Der Prozess ist langwierig und bei einem Widerspruch hätte sie hohe Erfolgschancen (geringes Einkommen, ein WG-Zimmer in unserer Preiskategorie ist fast unmöglich zu finden in unserer Stadt). Deswegen will der Vermieter wahrscheinlich nicht vorgehen.

Nein

Wie soll eine ja/nein-Abfrage zur Frage "Reagiere ich über oder sollte ich petzen gehen?" sinnvolle Ergebnisse bringen?....

Wenn der Vermieter Verfärbungen wegen rauchen etc. anspricht, würde ich schon sagen wers war - von mir aus petzen gehen würde ich nicht... Ist doch jetzt kleinlich... Wenn die sowieso ausziehen....

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Der ist verantwortlich und hat daher letztlich das "sagen"...

Was steht im Mietvertrag zur Anzahl der Bewohner, Gäste usw.?


okay1234174 
Beitragsersteller
 06.11.2022, 12:48

Ich bin selbst zwiegespalten, aber dachte, dass neutrale Beobachter mir eventuell neue Blickwinkel eröffnen können. Wir alle haben einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter und im Vertrag ist nichts zu Gästen vermerkt. Ärgerlich ist nur, dass die Nebenkosten trotzdem nur durch 3 geteilt werden und das sie da auch nicht einlenken wird

myotis  06.11.2022, 13:00
@okay1234174

Weil er ihren Anteil genutzen Wassers und Stroms durch mehr duschen und ka...en erhöht im Vergleich zu euch?

Was macht das Wasser an Nebenkosten aus bei euch?

Sie zieht aus, was soll's...

Ja

Das mit dem Rauchen würde ich dem Vermieter unbedingt deutlich mitteilen um sicherzugehen, dass am Ende die von ihr verursachten Schäden nicht an euch hängenbleiben.

Sollte sie doch nicht vorhaben auszuziehen, solltet ihr euch selbst eine neue WG suchen. Rauswerfen kann sie nur der Vermieter. Bei regelmäßig verspäteter Miete sollte das eigentlich möglich sein, aber wenn er meint es in diesem Fall nicht zu können, könnt ihr da nicht viel tun.


okay1234174 
Beitragsersteller
 08.11.2022, 11:59

Er kann sie ja nur rauswerfen, wenn sie 2 Monate im Rückstand war. Sie war regelmäßig mehrere Wochen im Rückstand, aber leider nie 2 Monate. Ansonsten hätte er keine Sekunde gezögert.

HeinrikH  08.11.2022, 12:53
@okay1234174

Nö, ein Vermieter kann auch bei regelmäßig verspäteten Zahlungen kündigen. Er muss aber vorher korrekt Abmahnen.