Mit Motorrad auf dem Bürgersteig parken?

10 Antworten

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Hallo Johannes,

ganz grundsätzlich gelten für motorisierte Zweiräder die gleichen Regeln gemäß der StVO wie für PKW.

Demnach darfst du nicht an einem Fahrradständer, auf dem Bürgersteig oder ohne Parkschein oder Parkscheibe auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz parken.

Bekommst du deshalb ein Knöllchen, dann ist das vollkommen korrekt und du musst es bezahlen.

In der Praxis wird es fast überall geduldet, wenn du ein paar Regeln einhältst.

Auf einem Bürgersteig / Gehweg solltest du immer äußerst rechts oder links parken. Mittendrauf kommt nicht gut.

Solange du niemanden behinderst, blockierst oder gar gefährdest, wird es wahrscheinlich immer gut ausgehen. In deinem Fall wurden aber wohl die Arbeiter behindert.

Für folgendes gilt entweder absolut tabu oder möglichst weit davon weg:

  • Rettungszufahrten
  • Behindertenparkplätze
  • Fußgängerzonen
  • Fußgängerüberwege
  • Ampeln
  • Einfahrten
  • Hauseingänge
  • Be- und Entladezonen
  • Schaufenster
  • Halteverbot / Parkverbot

Schaufenster hört sich erst einmal blöd an. Wenn sich aber der Ladenbetreiber beim Ordnungsamt beschwert, bekommst du auch hier ein Knöllchen.

Je nachdem wie stark du behinderst, blockierst oder gefährdest, darf auch ein Motorrad abgeschleppt werden.

In manchen Städten, Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten gibt es auch extra ausgewiesene Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Leider manchmal auch kostenpflichtig. Solltest du dort bzw. in deren Nähe woanders parken, könnte das auch schief gehen.

Viele Grüße

Michael

Die leidliche Frage, wo man ein Moped parken darf, will ich hier gar nicht beantworten - das sieht man je nach Stadt/Region unterschiedlich. Der Bürgersteig ist hierfür "eigentlich" nicht der "richtige" Ort, der Bürgersteig ist für die Fußgänger gedacht. Vielerorts wird es aber toleriert, wenn man die Mopeds dort abstellt und nicht auf der Straße - wo sie eigentlich hingehören.

Aber davon ganz abgesehen: wenn dich die Bauarbeiter benachrichtigen, weil das Moped dort für ihre Arbeiten im Weg herumsteht, dann ist das schon mal sehr nett. Aber im Fall einer Baustelle wird regelmäßig rechtzeitig vorher an betreffender Stelle ein Parkverbot erteilt - und das hast du (und die anderen Bürgersteigparker) wohl nicht mitbekommen und das Knöllchen nur deshalb bekommen.

Der Gehsteig ist eben kein Parkplatz und eine Laterne ist kein Anbindeplatz!

Und nur weil es "viele" so machen, heißt es noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist.

Stell dir vor, du bist Rollstuhlfahrer oder hast ein Baby im Kinderwagen. Dann bist du auch nicht sonderlich begeistert, wenn dir ständig Fahrzeuge am Gehsteig im Weg stehen.


JoHannes141 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 15:49

Naja wenn man jetz nicht unbedingt ne Große Chopper fährt ist es schon schwieriger die auf nen Anhänger oder Transporter zu laden. Aber mein Motorrad ist recht leicht das braucht nur 2 Leute zum tragen. Da möchte ich es schon anketten können.

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Tamtamy  27.07.2017, 08:46

Dem schließe ich mich an.

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JoHannes141 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 08:41

Ich steht niemanden dort im Weg. Und wie soll ich denn mein Motorrad vernünftig vor Diebstahl sichern wenn ich es nirgendwo anketten kann?

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MaryLynn87  27.07.2017, 08:43
@JoHannes141

Ich habe ehrlich gesagt noch nie ein angekettetes Motorrad gesehen. Wenn du dir solche Sorgen um das Teil machst, dann musst du einen Garagenplatz anmieten. Aber Gehsteig bleibt Gehsteig.

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Lt. ADAC

Wer sein Motorrad auf einem Gehweg abstellt, riskiert einen
Strafzettel. Die platzsparende, schlanke Bauart eines Motorrades hilft
also nur dann, wenn die zuständige Gemeinde bzw. deren
Vollzugsbeauftragte ein Auge zudrücken.

Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Anderenfalls gilt ein generelles
Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder
angewendet werden kann. Es wird aber oft von der Polizei stillschweigend
dann geduldet, wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch
Fahrradfahrer behindert. Sind spezielle Motorrad-Parkplätze in der Nähe
vorhanden, wird dies in aller Regel nicht toleriert.

Also ich hatte das schon damals in der Fahrschule gelernt, dass das parken eines Motorrades auf dem Gehweg verboten ist.

Aber mal eine andere Frage. Wenn du mit deinem Motorrad unterwegs bist und mal irgendwo etwas Trinken oder Essen gehst, wie sicherst du denn dann dein Motorrad? Nicht überall sind ja Laternen zum Anketten.

Es gibt Zahlreiche Möglichkeiten sein Motorrad zu sichern. Bremsscheibenschloß, Bügelschloß usw.

Kann es sein, dass du bei deiner Versicherung nur die Haftpflicht und keine Teilkasko für dein Motorrad hast? Mit Teilkasko hättest du nähmlich auch Diebstahl mitversichert.

Hier würde ich sagen Geiz ist nicht immer Geil!


SaFle  27.07.2017, 10:39

Es gibt Zahlreiche Möglichkeiten, das Motorrad zu sichern, ja. Aber diese sind nur temporär. Keines von denen hilft gegen "Wegtragen". Fürn Stündchen Tagsüber wäre das kein Problem. Aber die ganze Nacht, dazu immer an der selben Stelle? Verlockend für die Banden. Die freuen sich wenn da nur ein Bremsscheibenschloss dran ist. Die Bremsscheibe ist in 5 Minuten gewechselt, in der Heimischen Werkstatt. Einem Freund haben sie das Motorrad einfach auf einen Hänger getragen und sind weg. Bei einem anderen wollten sie grade, wo er aber dazu kam. Demnach ist es schon verständlich wenn man es anketten will.
Zum Thema Versicherung: Was zahlt die Versicherung denn wenn es geklaut wird? Bekommt man für dieses Geld das gleiche Motorrad samt gesamter Ausstattung (Können schonmal ein paar Tausend extra sein) inklusive An- und Umbaukosten evtl. Eintragungen beim Tüv etc.? Und da sind wir noch gar nicht beim ideellen Wert und dass man erstmal Wochen ohne da steht.
Dann lieber die Laterne...

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verreisterNutzer  27.07.2017, 10:48
@SaFle

Ich stimme dir ja zu. Auch habe ich schon verstanden warum der Fragesteller die Laterne nutzt.

Aber hier ging es in der Frage ob die Behörde ihm einen Strafzettel geben darf weil er auf dem Bürgersteig parkt.

Klar hat man im Falle eines Diebstahls immer eine Menge Ärger am Hals und muss sich mit der Versicherung streiten weil die ja nicht einfach alles zahelen wollen. Aber das ist ja eine andere Sache. Die Frage war nach dem Strafzettel.

Ich selbst fahre schon seit über 33 Jahren mit dem Motorrad, hab in der Zeit so einiges erlebt und weis wovon ich rede.

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