Parken vor Eingangsbereich?
Hallo zusammen,
Seit einem Jahr Parke ich auf der ein und selben Stelle (siehe Bild, schwarzes Fahrzeug).
Nun kam ich nach Hause und es hing ein Zettel an der Stelle sowie in Handschrift geschrieben, „ Eingangsbereich, parken anderswo“.
Als Eingangsbereich der Wohnung ist die Tür hinter dem Mülleimer gemeint.
Ist dies als Parkverbot zu betrachten?
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.
4 Antworten
Ein Parkverbot gibt es dort offenbar nicht. ABER: man sollte schon so parken, dass die anderen Bewohner des Hauses den Hauseingang ohne Hindernis benutzen können. Wenn du dich also quer über die volle Breite in den Eingangsbereich stellst, behinderst du die anderen und das ist nicht zu lässig
Wohnst du da zur Miete? Zahlst du für diesen Stellplatz? Ist dieser Stellplatz dir zugewiesen? Ist es überhaupt offiziell ein Stellplatz? Normalerweise kannst du nicht wahllos auf dem Grundstück parken (es sei denn, es ist im Mietvertrag so gestattet)
Zudem wird keiner der Bewohner durch rein oder rausfahren behindert.
Ich würde mit der Hausverwaltung/Vermieter wie auch immer darüber sprechen ob es dir erlaubt ist da zu parken, DENN diese Fläche gehört nicht dir.
Ist dies als Parkverbot zu betrachten?
Nein, kein Schild oder Markierung erkennbar.
wurde der Zettel anonym angeheftet? Falls ja, würde ich denjenigen auffordern ( schwarzes Brett im Flur?!) das Thema/Problem direkt mit dir zu behandeln, und nicht mit anonymen Geschreibe.
Eigentumswohnung, der Stellplatz ist keinem Bewohner zugewiesen, aber gehört zu dem dem Grundstück.