Mit Mofa auf dem Radweg außerorts angezeigt?

8 Antworten

Das einzige Problem ist, dass der Typ dir ein paar Minuten deiner Lebenszeit genommen hast, die dir niemand mehr ersetzen wird.

Denn das Foto nützt ihm so oder so nichts - okay, dann hat er ein Foto von dem Mofa auf dem Weg, aber spätestens bei der Frage, ob du damit auch gefahren bist oder es nur geschoben hast, steht es Aussage gegen Aussage.

Was in meinen Augen ein kleiner Stolperstein ist: Ich sehe auf deinem Bild keinen Hinweis, dass das tatsächlich ein Radweg ist... Ein Radweg ist mit einem weißen Fahrrad auf blauem Schild gekennzeichnet. Ein Feldweg, der vom Tourismusverbund als schöne Fahrradstrecke ausgeschildert wurde, ist kein offizieller Radweg und dort darfst du mit dem Mofa auch offiziell nicht fahren!

Dann hat er sich noch mehrfach dafür bedankt, dass ich die ganze Zeit so respektvoll war und dass ich direkt angehalten habe. Ich wünschte ihm noch nen schönen Tag, er mir auch.

Ich hätte ihn noch gefragt, welchen Ausgleich ich für meine vergeudete Lebenszeit bekomme, wenn die Polizei seine Anzeige ablehnt.

Das Foto bringt ihm ohne Beweise wenig. Außerdem wenn er wirklich älter ist wird er damals andere Dinge gelernt haben welche sich mit der Zeit geändert haben.

Max. 25-28km/h? Ich wusste gar nicht, dass es soo langsame motorbetriebene Kleinroller gibt. Der Mann vielleicht auch nicht ;-).

Ich find es schön zu lesen, wie ihr euch tatsächlich respektvoll verhalten habt.

Und ja, ich glaube im Alter kann man sich tatsächlich an manch persönlichem Problem so sehr stören (als Mann?), dass man sich sogar mit der Kamera, Zeit dafür nimmt.


treppensteiger  13.05.2022, 15:20

Ich denke nicht, dass du gerade von diesem Mann jetzt noch was zu befürchten hast. Zumal, 25km/h, wo solltest du sonst fahren? Sag ich als Radfahrer, ohne nähere Kenntnis der verkehrsrechtlichen Verhältnisse.

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Du hast nichts zu befürchten, da du ja im Recht bist. (ich habe deine Aussage nicht geprüft, nehme aber an, dass sie richtig ist).

Du hast dich von ihm ins Bockshorn jagen lassen. Du bist einem gelangweilten Rentner, der Selbstbestätigung in der Rechthaberei sucht. Wenn dir nochmal so ein Wegelagerer blöd kommt, tritt ihm energisch und bestimmt entgegen und mach ihm höflich aber bestimmt klar, dass du im Recht bist und er sich ins Unrecht setzt. Denn das was er gemacht hat, war Nötigung.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt ;)

Jetzt ist meine Frage an euch: habe ich was zu befürchten?

Nein. Denn:

nach §2 Absatz 4 der StVO [ist] das Nutzen von Radwegen mit einem Mofa (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) außerorts erlaubt