Mit falschen Angaben Schwerbeschädigtenausweis erschlichen

18 Antworten

Hallo kann mir dann bitte jemand erklären......weil ich es nicht verstehe......... wie eine Person an einen unbefristeten Schwerbeschädigtenausweis kommt: 100 % : H. = hilflos / G. = gehbehindert / B. = Begleitperson / und demzufolge dann auch RF = Rundfunkbefreiung

Diese Person ist Brillenträger, Hobby Mountenbike, Fahrradfahrer..oft sogar einhändig weil die andere Hand die Zigarette hält oder die Hundeleine, Im Berufsleben (Büro) steht, auch oft alleine einkaufen geht, oft auch ohne Begleitung Zug fährt, Handwerkern zur Hand geht, usw. usw. usw. sich im normalen Alltag außerhalb seiner Wohnung völlig normal benimmt, bewegt und nur wenn es gebraucht wird einen auf 100 % blind macht.

????

Bin ich jetzt fast 100 % gehirnbehindert oder verstehe ich da irgendwas falsch ? ich habe darüber nachgedacht, bin aber zu keinem klärenden Ergebnis gekommen.

Danke Gruss Hella Knäpper

Entschuldige,aber wenn du schon soetwas behauptest und es auch beweisen kannst,solltest du den "Mumm"haben dazu zu stehen.Ausserdem weiß ich das sehr genau geprüft wird von unabhängigen Ärzten.Manche Behinderung sieht man demjnigen auch nicht an,sie kann eine schwere Krankheit haben,auch dafür bekommt man den Schein.Ich finde es nicht fair über andere zu urteilen,wenn man nicht ALLE Fakten kennt!LG Bea

oh man.

kannst du auch erzählen aufgrund welcher "beschädigung" diese prozente zustande kommen?

kennzeichen b bedeutet nix weiter, als dass eine berechtigung vorliegt, eine begleitperson in öffentlichen verkehrsmitteln mitzunehmen, da die beschädihgte person dort regelmässige hilfe benötigt. dieser anspruch kann auf vielfältige weise zustande kommen, nicht bloß, weil man kein fahrrad mehr fahren kann ...

kennzeichen g bedeutet, dass die bewegungsfreiheit im strassenverkehr beeinträchtigt ist. auch dies kann wesentlich mehr bedeuten, als fitnessstudio oder fahrräder nicht mehr (und ich betone mal "berechtigung" - nicht, dass dies mit "absolut notwendigerweise" verwechselt wird) nutzen zu können.

diese buchstaben bekommt man wenn man ein bestimmtes schädigungsbild hat.

welchen schaden tragen denn die "wirklich" bedürftigen davon, wenn deine gute bekannt weiterhin ihre buchstaben hat (ob sie nun berechtigt sind oder nicht, kann hier wohl keiner beurteilen)?

und wenn es dir solch eine herzensangelegenheit wäre, dann scheue doch nicht deinen namen anzugeben. :) aber für die eigenen handlungen einzustehen ist schwer, ich weiss ...

knips doch heimlich ein paar bilder, wie sie fahrrad fährt oder auf dem stepper schwitzt und schick sie ans versorgungsamt.

diese ausweise müssen alle fünf jahre verlängert werden. besteht die beschädigung nicht mehr ... jaha, sie können auch von vergänglicher natur sein ... werden die prozente und kennziffern entsprechend angepasst.

hat man keine eindeutig sichtbaren beschädigungen ... amputation z.b. ... dann kann es enorm schwierig für den betroffenen sein, seine einschränkungen vor dem versorgungsamt gelten zu machen. hat man nun doch endlich sein gutes recht bekommen, kann eine unbedachte denunzation mehr schaden anrichten, als das bloße gefühl ein "robin hood" gewesen zu sein wieder gut machen kann.


ragglan  22.11.2011, 13:16

(und ich betone mal "berechtigung" - nicht, dass dies mit "absolut notwendigerweise" verwechselt wird)

dies gehörte noch in den abschnitt für kennzeichen b ... nich für g

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Dieser Beitrag ist als Nachtrag zu meinem unten stehen Beitrag.

Nachtrag, weil ich vergessen hatte:

diese schwerbeschädigte Person nutzt diesen Ausweis mehrfach um in verschiedenen zivilen Rechtsstreiten indem immer wieder seine 100 % BLIND !!!!!! Behinderung als Joker einzusetzen.

Aber bei blind hätte diese Person doch BL......... ? Oder ?

Vorsicht: Den Grad der Behinderung festzustellen obliegt der zuständigen Behörde. Die Tatsache alleine, dass jemand mit Ausweis und Kennzeichen B und G Sport betreiben kann, hat mit einem evtl. Fehlverhalten keinen zwingenden Sachzusammenhang. Sofern Du berechtigte Zweifel hast, sprich mit der jeweiligen ausgebenden Stelle (je nach Bundesland/Kommune unterschiedliche Zuständigkeit).