Mit corona arbieten in der Gastronomie?

5 Antworten

Tatsächlich ist es so, dass wenn du wissentlich symptomatisch Corona hast und damit wahrscheinlich noch ansteckend, du nicht arbeiten gehen solltest. Denn wenn du Leute ansteckst, und du hast schließlich viel Kontakt zu Menschen, wärst du eventuell dafür verantwortlich, dass jemand mit schwerem Verlauf zu Schaden kommt. In der Tat könnte man, ließe es sich beweisen, daß sogar einklagen - da dir das Risiko bewusst war, wäre sogar möglicherweise eine vorsätzliche Körperverletzung drin. Das ist die rechtliche Seite. Dein Chef wäre natürlich auch dran. Tatsächlich würde sowas vermutlich niemals vor Gericht ausgetragen. Aber nur mal, damit du verstehst - wenn du ansteckend arbeiten gehst, gefährdet du andere, besonders in einem Beruf mit viel Menschenkontakt. Daher ist es NICHT in Ordnung, wenn du arbeiten gehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Ichhalt371 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 12:38

Das sage ich ja auch die ganze zeit schon

0

Prinzipiell sollte man der Arbeit fern bleiben wenn man krank ist. Corona hin oder her.

Nicht nur das du deine ganzen Arbeitskollegen anstecken könntest und dies verheerende Folgen haben könnte, u.a das man den Betrieb zeitweise schließen müsste weil viel zu wenig Personal vorhanden ist. Sondern auch weil du in der Gastronomie arbeitest und somit ständig Kontakt mit Kunden und Lebensmitteln hast.

Demnach ist das Risiko viel höher das du jemanden anstecken könntest.

In dem Zustand arbeiten zu gehen ist sowieso schon grob fahrlässig und könnte auch als vorsätzliche Körperverletzung angesehen werden.

Von daher kann man nur an deine Vernunft und die deines Chefs appellieren und du bleibst zuhause bis der Test negativ ist bzw. bis du dich ordentlich auskuriert hast.

Ansonsten wird euch das ganze früher oder später auf die Füße fallen, insbesondere wenn massenhaft Kollegen krank werden oder Kunden nach ihrem Besuch bei euch ebenfalls erkranken. Könnte demnach geschäftsschädigend für euch enden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

also seinen Arbeitnehmer bewusst zu rufen wenn er aktiv krank ist und dann auch noch mit Gästen in einem Hygienebereich (!) ist unmöglich

Grenzt schon an eine Straftat (Körperverletzung)

Corona positiv geht man nicht arbeiten und in der Gastronomie schon gleich gar nicht. Das wäre ja fast schon vorsätzliche Körperverletzung.


Ichhalt371 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 12:38

Ja das sag ich ja auch

0