Mit Auto von Eltern geblitzt?

10 Antworten

Sollte das Foto so schlecht sein dass man niemanden einwandfrei identifizieren kann, wird Mami am Schluss zumindest dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.

Ob sie das als angenehm empfindet?


Artus01  24.10.2019, 19:02
Ob sie das als angenehm empfindet?

Spielt hier zunächst mal keine Rolle. Zudem wird es beim ersten Mal nicht zu einer Fahrtenbuchanordnung kommen. Allerdings sollte man diese "Tricks" nicht übertreiben.

0

Wenn es nur um ein Bußgeld gehen würde, könnte Deine Mum das einfach bezahlen und gut. Da das aber schon so toll war, daß es 1 Punkt und 4 Wochen Fußgänger nach sich ziehen wird, kannst kaum erwarten, daß Deine Mum das auf sich nimmt.

Auf den Anhörungsbogen muß sie nicht antworten. Sie hat bei Dir (Verwandtschaft 1. Grades) ohnehin ein Zeugnis-Verweigerungsrecht Allerdings wird Dich die behörde anhand des Fotos und ggf anhand des FS oder Ausweis (Foto) schon ermitteln. Wenn nicht gehen die Klingel putzen und fragen in der Nachbarschaft. irgend jemand wird Dich auf dem Blitzerfoto sicherlich erkennen.

Da Du anscheinen das in der Fahrschule gelernte sehr schnell wieder vergessen hast, schadet es nicht, wenn man Dir einen tüchtigen Denkzettel verpasst! Und ob Du wegen der Arbeit den FS brauchst oder nicht.... Da hättest Dir früher Gedanken darüber machen sollen!


Artus01  24.10.2019, 19:05
Wenn es nur um ein Bußgeld gehen würde, könnte Deine Mum das einfach bezahlen und gut.

Darum geht es aber gar nicht, die Bussgeldstelle weiss bereits dass sie nicht die Fahrerin war, was anhand des Bildes leicht zu erkennen ist. Deshalb hat sie auch nur einen Befragungsbogen erhalten.

1
EddiR  25.10.2019, 07:30
@Artus01

Ich weiß! Und da hier ein Fahrverbot im Raum steht und mindestens 1 Punkt in Flensburg, werden die Ordnungsbehörden alles daran setzen, den Fahrer zu ermitteln. Denn bestraft wird der Fahrer. Nicht der Halter...

0

Sie muss auf den Anhörungsbogen überhaupt nicht reagieren. Allerdings wird man versuchen den Fahrer/in zu identifizieren und dann wohl auf Dich kommen. Irgendjemand in der Nachbarschaft bei der man herumfragt wird Dich schon erkennen.

Sie muss das Bußgeld bezahlen und es kann sein dass sie eine Anordnung zum Führen eines "Fahrtenbuchs" bekommt. Das wars.

Wenn du so sehr auf den Führerschein angewiesen bist, würde ich solche Spielchen vielleicht lieber sein lassen. Besonders in der Probezeit.


Artus01  24.10.2019, 15:39

Vollkommener Unsinn. Mehr als eine Fahrtenbuchauflage kann es nicht geben.

In Deutschland gilt immer noch das nur derjenige bestraft werden kann der die Tat auch begangen hat. Sippenhaft gibt es nicht mehr.

2
noerm  24.10.2019, 17:16
@Artus01

Ich ging davon aus das mit "keine Angaben machen" keine der genannten Auswahlmöglichkeiten gewählt wird. Somit geht das Bußgeld an Sie. Wenn Sie jedoch die Angabe macht, es nicht gewesen zu sein und denjenigen nicht benennen möchte/kann, hast du recht.

0
Artus01  24.10.2019, 19:01
@noerm

Die Angabe das sie nicht gefahren ist, kann sie immer noch im Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid machen, den sie allerdings nicht bekommen wird. Dass sie nicht gefahren ist weiss die Bussgeldbehörde bereits, denn ich gehe mal davon aus dass man auf dem Foto zumindest erkennen kann das eine männlliche Person und nicht eine Frau gefahren ist. Selbst wenn, auch das unterschiedliche Alter dürfte leicht zu erkennen sein.

0
noerm  25.10.2019, 08:39
@Artus01

Ich hatte den Fall schon mehrere Male, dass ich mit einem fremden Auto geblitzt wurde und man deutlich erkannt hat dass ich nicht die HalterIN des Fahrzeugs bin. Und rate mal wer das Bußgeld bekommen und bezahlt hat (kleiner Tipp: ich nicht - aber ich habe es ihr natürlich zurückgezahlt).

0
Artus01  25.10.2019, 08:46
@noerm

Das mag sein, kommt aber auf die Art der Sache an, wieviel hast Du denn bezahlt? In der Eingangsfrage steht allerdings schon:

Nun kam ein schreiben mit einem Foto von mir indem meine Mutter angeben soll wer der fahrer gewesen ist.

Von einem Bussgeld ist überhaupt nicht die Rede, da man schon weiss das der Halter/in nicht Fahrer war. Somit wirs sie auch keine Bussgeldforderung erhalten.

0
noerm  25.10.2019, 10:02
@Artus01

das wäre das erste Mal dass ich sowas höre. Die Bußgeldschreiben sind standartisiert und enthalten logischerweise auch die Möglichkeit Angaben zum Fahrer zu machen. Dass in dem Schreiben kein Bußgeld erhoben sondern lediglich Angaben zum Fahrer erfragt werden, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Wie dem auch sei - Sie muss es nicht angeben und alles ist gut

0
Artus01  25.10.2019, 11:04
@noerm

Stimmt, die Schreiben sind standartisiert, allerdings gibt es mehrere Formen davon.

Wie dem auch sei - Sie muss es nicht angeben und alles ist gut

Das magst Du für gut halten, man wird allerdings trotzdem versuchen den Fahrer zu ermitteln und das wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich sein.

0

Dann würde der, auf den das Auto zugelassen ist die volle Strafe bekommen.

https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Geschwindigkeit/Ueberschreitung/?gclid=Cj0KCQjwl8XtBRDAARIsAKfwtxAf75AArkUPNvBto7oNaaxES1tEnwc_kdoe7YyoxWzLK6Ep8F7SJb4aAgY2EALw_wcB

Also ca 1 Punkt 120 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Und eventuell kommt eine Pflicht auf ein Fahrtenbuch.


peterobm  24.10.2019, 15:35

NONSENS in Dland gibt es keine Halterhaftung

4
verreisterNutzer  24.10.2019, 15:41
@peterobm

Wenn man nicht identifizierbar ist dann schon.

Wenn es offensichtlich ist, muss man das angeben:D aber sehs positiv. Er tut was für die Umwelt

0
PoisonArrow  24.10.2019, 15:51
@verreisterNutzer

Nein, Halterhaftung gibt es nicht!

Keine eindeutige Zuordnung - keine direkte Bestrafung möglich.

Dann wird das Fahrtenbuch als Auflage gemacht.

3
Artus01  24.10.2019, 15:37

Vollkommener Unsinn.

In Deutschland gilt immer noch das nur derjenige bestraft werden kann der die Tat auch begangen hat. Sippenhaft gibt es nicht mehr.

5