Mit A2 Führerschein ungedrosseltes Motorrad fahren?

2 Antworten

Der Straftatbestand ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und nach §21, Abs. 1 StVG ist eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

VerkehrRecht  06.09.2024, 14:52

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen.
(Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges).
Die Höhe der Geldstrafe steht -bei Vorsatz- nicht im StVG.

Eher lassen gibt nur unnötigen Stress anstatt die paar 100€ in den Strafbefehl zu investieren würde ich einfach den A Führerschein machen, wenn du den A2 mindestens schon 2 Jahre besitzt