Mit A2 Führerschein ungedrosseltes Motorrad fahren?

3 Antworten

Der Straftatbestand ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und nach §21, Abs. 1 StVG ist eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Eher lassen gibt nur unnötigen Stress anstatt die paar 100€ in den Strafbefehl zu investieren würde ich einfach den A Führerschein machen, wenn du den A2 mindestens schon 2 Jahre besitzt

Straftat