Mit 45 Km/h Motorroller auf Fahradschutzstreifen
Hallo,
seit neusten habe ich einen 50ccm Motorroller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Km/h. Wenn ich morgens auf dem Weg zur Schule bin kommt eine kurze Passage, wo ein Fahrradschutzstreifen (nicht Fahrradweg!) ist.
Bild eines Fahrradschutzstreifens: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/25/Schutzstreifen_Schlachthof_Karlsruhe.jpg/675px-Schutzstreifen_Schlachthof_Karlsruhe.jpg
Fahrzeugführer können wenn die Situation es erlaubt und kein Radler gefährdet wird den Fahrradschutzstreifen nutzen.
Da ich mit meinem 45 Km/h langsamer bin als der Verkehr hinter mir, möchte ich fragen, ob ich für die Zeit den Fahrradschutzstreifen nutzen kann, damit der Verkehr an mir vorbeifahren kann. Wäre dies eine solche Situation oder ist das nicht erlaubt?
Will ja ungern den Verkehr groß behindern. Wenn einer sagt Bus fahren - die fahren bei mir so ungünstig, dass meine Reisezeit sich verdreifachen würde.
6 Antworten
Dazu aus der Anlage 3 zur StVO, lfd. Nr. 22:
Ge- oder Verbot
- 1. (...)
- 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
- 3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.
Das hier (Zitat aus deiner Frage) ist also nicht richtig:
Fahrzeugführer können wenn die Situation es erlaubt und kein Radler gefährdet wird den Fahrradschutzstreifen nutzen.
Fahrzeugführer dürfen den Fahrstreifen also nicht nutzen, sondern lediglich bei Bedarf überfahren. Ich denke jedoch, dass niemand etwas einwenden wird (auch die Ordnungsbehörde nicht) wenn du den Schutzstreifen unter Beachtung des Radverkehrs so nutzt, wie du es beschrieben hast.
Nein darfst du nicht. Die Ausnahme bezieht sich darauf, dass er kurz befahren werden darf, beispielsweise zum Abbiegen, oder ausweichen. Sonst dürfen ihn nur (motorisierte) Fahrräder dauerhaft befahren.
Wenn dieser Fahrrad-Schutzstreifen auch von Kfz benutzt werden darf, ist die Frage überflüssig.
Ein Fahrradschutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden und auch nur dann wenn dabei keine Radfahrer behindert oder gefährdet werden.
Wenn Du also generell und durchgängig dort fahren willst ist das nicht erlaubt.
Mit max. 45Km/h, darfst Du nicht auf Geh- oder Fahrradwegen fahren.