Mit 23 aus der Familienversicherung rausgeflogen, weil die Ausbildung erst im September beginnt?
Ich bin zum August aus der Familienversicherung geflogen, weil ich mich zu dem Zeitpunkt in keiner Ausbildung befand und bin für August auf Selbstkosten versichert. Die Ausbildung beginnt nun einmal erst im September, kann ich also bis 25 noch einmal in die Familienversicherung zurückkehren, oder muss ich durch diesen einen Monat Differenz jetzt Selbstzahler bleiben?
5 Antworten
Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.
Liebe Grüße
Wenn die Voraussetzungen dann im September wieder erfüllt sind, dann kannst Du bei einer schulischen Ausbildung oder Studium auch wieder bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres zurück in die Familienversicherung.
Die beträgt 1 Monat, wenn Du also innerhalb diesen Monats eine schulische Ausbildung oder Studium beginnen würdest, dann würde ja wieder die Familienversicherung bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres greifen.
Bei einer Ausbildung mit Vergütung würdest Du dann ja selber ein Mitglied einer Krankenkasse sein.
Wenn du vor Beginn der Ausbildung das 23. Lebensjahr vollendet hattest, dann zahlst du bis zum Beginn der Ausbildung den freiwilligen Beitrag. Mit Beginn der Ausbildung kannst du, wenn du dadurch nicht versicherungspflichtig wirst, wieder in die kostenfreie Familienversicherung, bis max. Vollendung des 25. Lebensjahres.
Und ja, genau diese Tage zahlst du jetzt den Mindestbeitrag von ca. 210,-- Euro/ Monat.
Nachzulesen: §10 SGB V.
Wenn du Ausbildungsgehalt bekommst, bist du doch selber versichert.
Wenn das eine schulische Ausbildung ist, solltest du eigentlich in der Familienversicherung sein.
Berufliche Ausbildung erfordert sowieso eigene Versicherung in GKV
Richtig, aber die Ausbildung wird erst aufgenommen, nachdem man bereits mit 23 aus der Familienversicherung geflogen ist. Siehe Fragestellung