Minijob, Wie könnten wir einen ansprechenden Aushang schreiben?
Ich und meine Freundin möchten einen minijob machen.Am sinnvollsten fänden wir mit Hunden Gassi gehen oder Baby sitten. Wir könnten zettel aushängen, habt ihr ideen ?
5 Antworten
Ein Minijob auf 450,- Basis ist in jedem Fall anmeldepflichtig, entweder vom Arbeitgeber oder als selbständiges Gewerbe. Als Gewerbetreibende braucht ihr eine entsprechende Haftpflichtversicherung und müsst angemessene Anteile an die Sozialversicherung abgeben. Bei diesem geringen Einkommen lohnt sich das nicht wirklich. Ca. 350,- blieben unterm Strich davon übrig.
Besser wäre das als Nachbarschaftshilfe bzw. auf Taschengeldbasis auszuhandeln. Nehmt was ihr bekommt und stellt keine Forderungen. Kleinvieh macht auch Mist.
Als Babysitter und auch zum Hunde ausführen braucht es Erfahrungen. Es wird eine große Verantwortung übernommen. Aufträge bekommt Ihr nur, wenn Nachweise existieren und Ihr die Proben besteht.
Stellt es Euch nicht so leicht vor auf ein Baby oder Kleinkind aufzupassen. Es kennt Euch erstmal nicht und wird vllt. fremdeln, schreien, sich in seine Situation hineinsteigern, mit Erbrechen, Durchfall oder Fieber reagieren. Sich nicht beruhigen, berühren, wickeln usw. lassen. Was macht Ihr dann? Hilflos ausharren und ein erschöpftes Kind übergeben? Das wars dann und sowas spricht sich rum.
Mit klein Wauwi ums Eck oder in den Park gehen mag keine große Leistung sein, aber was wenn ein großer Rüpelhund daher kommt? Könntet Ihr diese Situation meistern? Und was wenn Ihr einen großen Hund nicht halten könnt?
Beide Jobs sind nur easy wenn Kinder und Hunde okay sind, aber darauf könnt Ihr Euch nicht verlassen. Keine Ahnung, wie Ihr darauf kommt, dass das für Euch am sinnvollsten ist.
Übt Euch erstmal in beiden Branchen bei Bekannten, macht Praktikas damit ihr was ihn der Hand bzgl. Erfahrung habt, danach könnt Ihr Eure Dienste per Zettel im Supermarkt, Zeitung oder im Netz anbieten.
Ansonsten versucht es in der Gastronomie oder beim Regal einräumen. Da wird nicht viel gefragt, da brauchts immer Hilfe.
Wenn ihr kleine Erledigungen wie beschrieben anbieten wollt, ist es schon als Gewerbe anzusehen, denn ihr wollt ja für verschiedene Menschen Dinge erledigen und das anmeldepflichtig. Wenn ihr nur bei einer Person arbeiten wollt, ist es ein Minijob und bei der Minijobzentrale durch den Arbeitgeber anzumelden.
Ihr könntet z.B. Angebote bzw. gesuche bei Kleinanzeigen, an Pinnwänden von Supermärkten oder in sozialen Netzwerken schreiben.
Was habt ihr denn an Erfahrung vorzuweisen? Wie alt seid ihr? Zu welchen Zeiten und an welchen Tagen wollt ihr die Betreuung anbieten? Unter welchen Voraussetzungen bietet ihr die Betreuung an (nur kleine Hunde, Kinder ab 3 Jahren ect.) Was wollt ihr als Stundenlohn?
Das gehört alles in den Aushang mit rein. Es ist wie eine Bewerbung, nur ohne Lebenslauf. Preist euch an, hebt euch von anderen Angeboten ab und macht keine Versprechungen, die ihr nicht halten könnt.
Hallo,
wenn ihr mit dem Minijob Geld verdienen wollt - und davon ist ja auszugehen - dann müsst ihr euch darüber klar sein, dass ihr für das Gassigehen mit Hunden eine Hundesitterversicherung abschließen müsst.
Wenn etwas passiert und der Hund einen Schaden verursacht, dann zahlt nämlich die Hundehalterhaftpflichtversicherung dafür nicht!
Nein, da irrst du dich und solltest mal unbedingt das Kleingedruckte der Versicherungsverträge lesen. In der Regel kommt die Versicherung eben nicht für Schäden auf, die der Hund verursacht, wenn er gegen Bezahlung betreut wird ...
Echt ? Davon hatten wir noch nichts gehört. Wo können wir das abschließen ?
Hier z.B.:
http://www.uelzener-agentur.de/Tierisch_Spezial/Tiersitter.php?gclid=CPex5Ljc6NQCFY0V0wod4HoN9w
Hey ihr zwei,
schaut einfach mal in meinestadt.de unter Jobs -> Minijobs nach entsprechenden Stellenangeboten...
Viel Erfolg wünscht euch dabei siola55 ;-)
Wenn der Hund einen Schaden verursacht ist sehr wohl die Hundehalter-Haftpflicht Versicherung dafür zuständig.
Sollte allerdings dem Gassigehhund was passieren und der Besitzer will Schadenersatz ist hingegen die Tiersitter-Haftpflicht zuständig.