Minijob im Urlaub?
Normalerweise ist ein Minijob im Urlaub nicht gestattet da dies nicht erholend ist. Nun da ich an einer Schule arbeite habe ich momentan 6 Wochen Urlaub/Ferien, insgesamt mehr als 10 Wochen im Jahr. Nun wollte ich auf der Rheinkirmes für 1 Woche aushelfen. 1 Woche arbeiten von 6 Wochen Urlaub. Und ich habe mich gefragt ob es in diesem speziellen Fall vielleicht andere Regelungen gibt. Oder ob ich jetzt echt 6 Wochen lang "ruhen" muss. Obwohl ich ja quasi durch die Ferien zum Urlaub gezwungen werde.
1 Antwort
Die Antwort steht im Bundesurlaubsgesetz:
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Bevor ich hier wieder von den Juristen gesteinigt werde: ich bin kein Jurist. Ich glaube aber, dass der Arbeitgeber nicht das Gesetz durch Zustimmung aushebeln kann/darf.
Richtig das hab ich ja auch geschrieben als erstes. Jedoch hab ich ja auch nicht die Standart 30 Urlaubstage im Jahr. Ausserdem hängt das ganze so wie ich verstanden habe vom Arbeitgeber ab? Das heisst wenn der Arbeitgeber zustimmt würde ich keine Konsequenzen erwarten?