70 Tage Regelung für Minijob umgehen?
Gibt es irgendeine (legale) Möglichkeit wie ich in einem Minijob/Schülerjob mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten kann?
Von welcher "70 Tage Regelung" sprichst du?
Die das man nur 70 Tage bei einem Minijob arbeiten darf, oder genauer gesagt bei einem Schülerjob
Wie kommst du darauf das man bei einem Minijob nur 70 Tage arbeiten dürfe?
4 Antworten
Die 70-Tage-Regelung ist nur bei einem Minijob den du kurzzeitig bzw. kurzfristig ausübst relevant. Möchtest du dagegen regelmäßig und über einen längeren Zeitraum beschäftigt werden, kannst du das mit deinem jetzigen und auch jedem zukünftigen Arbeitgeber besprechen. Er hat die Möglichkeit mit dir das arbeitsvertraglich zu regeln und dich als geringfügig entlohnten Minijobber anzumelden. Dieses Arbeitsverhältnis kann dann zeitlich unbefristet bestehen. Allerdings darf hierbei die monatliche Verdienstgrenze von zur Zeit durchschnittlich 450 EUR nicht überschritten werden.
Bist du noch Schüler, müssen auch die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Mit einem Midijob geht dies:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Du darfst so viel arbeiten wie du möchtest.
Aber dann ist es eben keine kurzfristige Beschäftigung mehr...
Dann "darfst" du davon SV Beiträge zahlen
Ja. Das geht. Aber eben keine längere zusätzl. Beschäftigung
Mit einem ganzjährigen Minijob und zusätzlich in den Ferien ausgeübter Saisonarbeit ( das dann "kurzfristig" ) wäre ein Schüler schon durchaus hart ausgelastet .
Aber es geht da durchaus parallel ( Mini + Kurzfr. ) sogar überlappend , wobei dann halt nur auch das (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz insgesamt zu beachten bliebe .
Minijob und Kurzfr. müssen dann halt im simpelsten Fall nur bei zwei vollkommen verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden .
Themaverfehlung! FS fragt nicht nach Auslastung, sondern nach gesetzl. Regelung...
Du darfst in einem Minijob in dem du maximal 450€ im Monat durschnittlich verdienst mehr als 70 Tage arbeiten.
Minijob grundlegend auf Dauer , und zusätzlich "kurzfristige Beschäftigung" in den Ferien bei einem anderen Arbeitgeber gingen da auch ohne Probleme .