Minijob, anspruch auf Restgeld?

2 Antworten

Sofern du deine Kündigungsfrist eingehalten hast, steht dir jeder Tag finanziell zu, den du auch gearbeitet hast. Allerdings musst du dafür so oder so warten, bis der reguläre Abrechnungsturnus ist (also wenn du z.B. zum 1. bezahlt wirst, kriegst du bei Kündigung zum 2. nicht direkt dein Geld).

Das Thema Kündigungsfrist ist hier halt primär wichtig.

arbeite als Azubi.

:D

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Arbeitsabgeltung bis zum Vertragsende.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.