Minijob - kein Urlaub, Krankengeld?

2 Antworten

Ja, davon hört man leider öfters.

Arbeitgeber verweigern Minijobbern oftmals aus Unwissenheit, manchmal aus Bösgläubigkeit bezahlten Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmern entgehen dadurch Geld und der Anspruch auf bezahlte gesundheitliche Genesung. Ein netter Hinweis an den Arbeitgeber genügt oftmals. Sonst wird der Gang vor das Arbeitgericht helfen, wobei ein Anwalt gut helfen kann.

Zum Nachlesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/urlaub-krankheit-und-arbeitsrechte/97_haben_minijobber_anspruch_auf_urlaub/faq_97_haben_minijobber_anspruch_auf_urlaub.html


DerCaveman  29.07.2024, 02:03
Sonst wird der Gang vor das Arbeitgericht helfen, wobei ein Anwalt gut helfen kann.

Bitte immer dazu schreiben, dass man seinen Anwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgereicht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt. Das ist naemlich vielen nicht bewusst und dann ist das Erstaunen gross, wenn man zwar eine kleinen Betrag erstritten hat, der aber noch nicht einmal ausreicht, um den Anwalt zu bezahlen.

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DG56567 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 23:27

Ich arbeite gerne da und möchte nicht in meinem Namen die Firma vors Arbeitsgericht ziehen. Kann man das auch irgendwo anonym melden, bei einer Behörde oder so und die kümmern sich darum? Die Firma hat über 300 Mini-Jobber.

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herja  28.07.2024, 23:31
@DG56567

Natürlich, du schreibst einfach einen Brief, ohne "Absender".

Das wird häufig so gemacht und man wird das auch bearbeiten.

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DG56567 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 23:33
@herja

Wenn man der Firma anonym einen Brief schreibt, werden die eher mit den Schultern zucken. Dachte eher man schreibt einer Behörde oder so, dass die mal alles kontrollieren bei denen.

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herja  28.07.2024, 23:45
@DG56567

Das stimmt so nicht ganz. Viele Firmen haben einen "Kummerkasten", und der wird auch sehr ernst genommen. Keiner wird einfach mit den Schultern zucken, weil ja keiner weiß, wo deine Beschwerde sonst noch gelandet ist.

Du kannst aber auch die Gewerbeaufsicht, das Finanzamt, oder sogar die Minijobzentrale informieren.

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DG56567 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 12:29
@herja

Ich schreibe jetzt mal mehrere Stellen mit einem anonymen Brief an:

-Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

-Gewerbeaufsicht

-Finanzamt

-Gewerkschaft

Insgesamt könnte es sich vielleicht auch um eine Art Selbständigkeit handeln, wo es sowas nicht gibt, wie Urlaub und Krankheitstage. Mal schauen was passiert.

Eigentlich will ich die Firma gar nicht anscheißen, aber wenn sie uns wirklich verarschen sollten haben sie es leider verdient.

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Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Firma = Name eines Unternehmens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.