Mindestlaufzeit Arbeitsvertrag Teilzeitarbeit?
Ich würde mich gerne für einen Teilzeitjob bewerben, den ich aber nicht für länger als 3 Monate machen möchte. Ist das überhaupt möglich? Wenn nicht und ich einen Arbeitsvertrag für zB mindestens 6 Monate eingehe und aber nach 3 Monaten kündigen möchte kommen Strafen auf mich zu?
3 Antworten
Es gibt genug AG die neue AN nur auf Zeit einstellen, 3 oder 6 Monate sind keine Seltenheit. Zudem sind Verträge frei verhandelbar, du kannst also ganz offen bei der Bewerbung ansprechen, das du nur was für kurzzeitig suchst.
Bei Zeitverträgen an sich kommt es dann drauf an ob eine normale Kündigungsfrist vereinbart ist, wenn du dennoch vorher kündigen willst. Sind es Projektverträge wird eine vorzeitige Kündigung häufig ausgeschlossen.
Und natürlich- kündigts du einen Arbeitsvertrag, dann bekommst du einen 3 Monatige ALG Sperre
ich aber nicht für länger als 3 Monate machen möchte. Ist das überhaupt möglich?
Ja
Wenn nicht und ich einen Arbeitsvertrag für zB mindestens 6 Monate eingehe und aber nach 3 Monaten kündigen möchte
Einen befristeten Vertrag kannst Du nicht ordentlich kündigen, dies ist nur möglich wenn diese Option zusätzlich vereinbart ist. Dann kannst Du fristgerecht kündigen.
Wenn in deinem Vertrag eine Frist für eine Probezeit vorgesehen ist, kannst du innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Hast du keine Probezeit, musst du eben 4 Wochen vor Ende des dritten Monats kündigen (oder gemäß der Kündigungsfrist in deinem Vertrag). Strafen kämen nur auf dich zu, wenn du dich nicht an die Fristen hältst.