Pflegepraktikum und Teilzeit Job gleichzeitig?

1 Antwort

Auf Praktika findet das Arbeitszeitgesetz Anwendung, ebenso selbstverständlich auf deinen Teilzeitjob. Das Gesetz schreibt vor, dass du maximal 8 Stunden pro Tag an maximal 6 Tagen pro Woche arbeiten darfst, also im absoluten Höchstfall 48 Stunden ("ausnahmsweise" dürfen es auch bis zu 10 Stunden bei Mehrarbeit sein, aber eben nicht direkt von vorneherein geplant!).

Du wirst somit entweder im Praktikum oder im Teilzeitjob ein paar Stunden streichen müssen.


Girl5432 
Beitragsersteller
 12.01.2024, 13:25

vielen Dank! War mir da nicht sicher weil es ja unbezahlt ist.

Dann muss ich meiner Chefin Bescheid geben, das ich dann die 30 Tage nur 1 mal pro Woche arbeiten darf.