Einen Arbeitsvertrag kündigen?
Hallo,
ich wurde vor kurzen in einem Einzelhandel auf 520 Euro Basis eingestellt worden, allerdings gefällt mir das Arbeitsklima überhaupt nicht. In meinem Vertrag steht: „Dieser Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Es wird eine beiderseitige Kündigungsfrist von einem Tag vereinbart“ Was genau bedeutet das? Soweit weiß ich, dass ich bei einer Ordentlichen Kündigung noch 4 Wochen arbeiten muss - aber was bedeutet das Zweite?
Und ich hätte auch gleich eine weitere Frage. Da ich mitten im Monat angefangen habe zu arbeiten, hat sie mir einen Vertrag ausgestellt, der zum Ende diesen Monats andauert. Bedeutet das, dass wenn ich meinen Arbeitsvertrag nicht verlängern möchte, einfach ab November nicht mehr arbeiten muss?
3 Antworten
Soweit weiß ich, dass ich bei einer Ordentlichen Kündigung noch 4 Wochen arbeiten muss
In der Probezeit kann das auf 14 Tage reduziert sein.
Und das gilt auch für Verträge von Minijobbern. Eine Frist unter den gesetzlichen Mindestvorgaben ist im Vertrag nicht zulässig - die Passage mit einem Tag ist somit irrelevant. Bei befristeten Verträgen sieht die Sache ein wenig anders aus.
Da ich mitten im Monat angefangen habe zu arbeiten, hat sie mir einen Vertrag ausgestellt, der zum Ende diesen Monats andauert.
Wenn das ein befristeter Vertrag ist, der ein Datum enthält, an dem dieser Vertrag ausläuft, muss dieser Vertrag verlängert werden - sofern von beiden Seiten gewünscht.
Ansonsten brauchst du nach dem letzten Arbeitstag nicht mehr zur Arbeit erscheinen - der Vertrag endet dann auch ohne Kündigung.
die Passage mit einem Tag ist somit irrelevant
Nein - jedenfalls dann nicht, wenn diese kurze Frist auf einem Tarifvertrag basiert oder wenn dieses Arbeitsverhältnis von vornherein auf nicht länger als 3 Monate angelegt ist.
Du kannst innerhalb 1 Tag kündigen.
Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31. Oktober, kannst aber auch täglich kündigen oder gekündigt werden.