Minderjährig und Wohnung?
Guten Tag, ich (17) und mein Freund (volljährig) waren auf einer Wohnungbesichtigung und haben die Wohnung auch bekommen.
Jetzt waren wir heute beim Vermieter um die Verträge zu unterschreiben. Der Vermieter wusste nur bis zu dem Zeitpunkt nicht das ich minderjährig bin, da er nicht auf das Geburtsdatum geguckt hat. Ich sollte trotzdem unterschreiben „scheiß drauf unterschreiben sie trotzdem“. Im Nachhinein hat er mir eine Nachricht geschrieben das wir da noch was machen müssen (Bürgschaft der Eltern).
Mein Vater übernimmt aber die Bürgschaft nicht.
Da haben wir den Vermieter gefragt ob wir die Wohnung nur auf meinen Freund nehmen könnten der ja volljährig ist.
Daraufhin meinte er nein das geht nicht weil mein Freund arbeits technisch noch in der Probezeit ist.
Ist aber seine Unterschrift nicht trotzdem rechtens? Ich mein klar meine ist es nicht aufgrund meiner Minderjährigkeit aber eigentlich hat mein Freund ja die Wohnung dennoch auf sich bekommen oder sehe ich das falsch? Weil wir sind beide noch in der Probezeit. Ich bin beim Bund er bei einer Firma.
Kann mir da jemand sagen ob seine Unterschrift rechtens ist? Was können wir da jetzt tun?
vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße
6 Antworten
Du bist noch nicht voll geschäftsfähig, entsprechend ist Deine Unterschrift nicht rechtswirksam.
Die Aussage mit der Probezeit Deines Freundes ist Quatsch. Das hat formal nichts damit zu tun, ob der Mietvertrag abgeschlossen werden kann oder nicht.
"Ist aber seine Unterschrift nicht trotzdem rechtens?"
Ja.
Ich warne Euch aber eindringlich: Ein Vermieter, der SO vorgeht, zeigt schon, dass er es mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so genau nimmt. Das kann Euch heftig auf die Füße fallen.
Es gibt hier zwei Ansichten: Angie meint, dass der Vertrag insgesamt nicht gültig ist, weil Deine Unterschrift nicht ausreicht. Peter meint, der Vertrag wäre in Bezug auf Deinen Freund gültig. Er ist nun alleiniger Mieter.
Ich meine:
Der Vermieter hatte natürlich Gelegenheit vorher Dein Geburtsdatum hinsichtlich Volljährigkeit zu sehen und dementsprechend hätte er gleich Elternbürgschaft und die Unterschrift Deiner Eltern mit verlangen können. Wie auch immer: Er ging von der Voraussetzung aus, dass Dein Einkommen und das Einkommen Deines Freundes für die Wohnung ausreichen werden, um die Miete regelmäßig zu bezahlen. Wenn Du nun als Mieterin ausfällst, weil Deine Eltern nicht unterschreiben, hat er nicht mehr die Sicherheiten, die ihm eigentlich zugesagt waren. Das bekümmert ihn jetzt natürlich sehr.
Was kann man tun: Entweder der Vermieter akzeptiert, dass er zunächst nur mit Deinem Freund den Vertrag hat und Du bist automatisch Mitmieterin, sobald Du 18 bist (dann ggf. nochmal unterschreiben) oder Ihr akzeptiert, dass der Mietvertrag nur gültig ist, wenn alle Personen, die im Vertrag stehen, auch unterschrieben haben und andernfalls ist er ungültig und Ihr könnt nicht dort einziehen.
Wenn Deine Eltern einverstanden sind, dass Du mit Deinem Freund eine gemeinsame Wohnung nimmst, können Sie auch als Erziehungsberechtigte den Mietvertrag unterschreiben. Egal, ob sie dann bürgen oder nicht, sie sind, bis Du 18 bist, sowieso dann mit haftbar.
Unter 18 bist du noch nicht geschäftsfähig und kannst also rechtlich bindend gar nichts unterschreiben.
Der Mietvertrag ist ungültig, weil Du ihn hättest nicht unterschreiben dürfen.
Ja aber er darf unterschreiben und das hat er auch gemacht
Aber Drine Unterschrift ist nicht gültig. Und damit ist der gesamte Vertrag ungültig.
Ich sehe schon, weder Vermieter noch Du halten was von geltendem Recht.
sollten deine Eltern davon erfahren, können die den Vertrag anfechten.
die Unterschrift von deinem Freund bleibt wirksam.
Die Elternbürgschaft hätte VOR Unterschrift eingeholt werden müssen.
mit 18 übernimmst du den Vertrag automatisch
Ja aber es geht ja eher darum ob seine Unterschrift rechtens ist. Er ist doch volljährig und hat auch unterschrieben