Minderjährig und Wohnung?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist noch nicht voll geschäftsfähig, entsprechend ist Deine Unterschrift nicht rechtswirksam.

Die Aussage mit der Probezeit Deines Freundes ist Quatsch. Das hat formal nichts damit zu tun, ob der Mietvertrag abgeschlossen werden kann oder nicht.

"Ist aber seine Unterschrift nicht trotzdem rechtens?"

Ja.

Ich warne Euch aber eindringlich: Ein Vermieter, der SO vorgeht, zeigt schon, dass er es mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so genau nimmt. Das kann Euch heftig auf die Füße fallen.


Stellwerk  05.12.2024, 18:40

Danke für den Stern. Ich hoffe, Ihr findet eine gute Lösung!

Es gibt hier zwei Ansichten: Angie meint, dass der Vertrag insgesamt nicht gültig ist, weil Deine Unterschrift nicht ausreicht. Peter meint, der Vertrag wäre in Bezug auf Deinen Freund gültig. Er ist nun alleiniger Mieter.

Ich meine:

Der Vermieter hatte natürlich Gelegenheit vorher Dein Geburtsdatum hinsichtlich Volljährigkeit zu sehen und dementsprechend hätte er gleich Elternbürgschaft und die Unterschrift Deiner Eltern mit verlangen können. Wie auch immer: Er ging von der Voraussetzung aus, dass Dein Einkommen und das Einkommen Deines Freundes für die Wohnung ausreichen werden, um die Miete regelmäßig zu bezahlen. Wenn Du nun als Mieterin ausfällst, weil Deine Eltern nicht unterschreiben, hat er nicht mehr die Sicherheiten, die ihm eigentlich zugesagt waren. Das bekümmert ihn jetzt natürlich sehr.

Was kann man tun: Entweder der Vermieter akzeptiert, dass er zunächst nur mit Deinem Freund den Vertrag hat und Du bist automatisch Mitmieterin, sobald Du 18 bist (dann ggf. nochmal unterschreiben) oder Ihr akzeptiert, dass der Mietvertrag nur gültig ist, wenn alle Personen, die im Vertrag stehen, auch unterschrieben haben und andernfalls ist er ungültig und Ihr könnt nicht dort einziehen.

Wenn Deine Eltern einverstanden sind, dass Du mit Deinem Freund eine gemeinsame Wohnung nimmst, können Sie auch als Erziehungsberechtigte den Mietvertrag unterschreiben. Egal, ob sie dann bürgen oder nicht, sie sind, bis Du 18 bist, sowieso dann mit haftbar.

Unter 18 bist du noch nicht geschäftsfähig und kannst also rechtlich bindend gar nichts unterschreiben.


buttflyiO47 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 16:50

Es geht um seine Unterschrift nicht um meine

buttflyiO47 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 16:49

Okay

buttflyiO47 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 16:46

Ja aber es geht ja eher darum ob seine Unterschrift rechtens ist. Er ist doch volljährig und hat auch unterschrieben

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Der Mietvertrag ist ungültig, weil Du ihn hättest nicht unterschreiben dürfen.


buttflyiO47 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 16:52

Ja aber er darf unterschreiben und das hat er auch gemacht

AngiedieSchlaue  04.12.2024, 17:02
@buttflyiO47

Aber Drine Unterschrift ist nicht gültig. Und damit ist der gesamte Vertrag ungültig.

Ich sehe schon, weder Vermieter noch Du halten was von geltendem Recht.

sollten deine Eltern davon erfahren, können die den Vertrag anfechten.

die Unterschrift von deinem Freund bleibt wirksam.

Die Elternbürgschaft hätte VOR Unterschrift eingeholt werden müssen.

mit 18 übernimmst du den Vertrag automatisch