Soweit mir bekannt, sind die "Ordnungshüter" in der Beweispflicht, dir ein Vergehen nachzuweisen.

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http://www.gutefrage.net/frage/wer-kennt-sich-mit-blutwerten-aus-kleines-blutbild

Du solltest erstmal mit deinen ernährungsbedingten Problemen fertig werden, bevor du den nächsten Schritt wagst.

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kann eine Tagesmutter schon so früh eingreifen?>

Das ist möglich, aber wer soll denn so eine Tagesmutter für 8 - 10 Stunden am Tag bezahlen?

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Schwangerschaft ist keine Krankheit!

Und wenn es dir morgens mal übel ist, dann gehst du eben ne Stunde später in die Schule.

nach der Schwangerschaft wiederholen,>

Das wollten schon viele Frauen, aber da waren sie müde, das Kind war krank, der Freund drohte mit Trennung......

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Für das "verpasste" Wochenende solltest du ihm einen Ausgleich anbieten! Und nicht gleich wieder mit der nächsten Ausrede (Veranstaltung deines Kindes) aufwarten.

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Es gibt einen pfändungsfreien Eigenbedarf von gut 1000 €. Zum Beispiel bei Schulden.

Für den Elternunterhalt zählen andere Grenzen bzw. Berechnungen. Eben diese 1600 € vermutlich.

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Du solltest zumindest alibimäßig eine kleine Wohnung anmieten, damit deine Freundin nicht finanziell "bestraft" wird.

Denn nach einer gewissen Zeit wird euch das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft nachweisen und ihr Einkommen wird auf das Deine angerechnet.

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Sollte an sich nicht so sein, aber leider ist das normal und auch nicht unüblich.

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Schmerztabletten und die Pille beeinflussen sich gegenseitig nicht.

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Du solltest lieber wieder ins Bettchen gehen.

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Putzen wie jedes andere Moped auch. Ab und an Getreibeöl wechseln, kein synthetisches verwenden, wegen der Nasskupplung.

Die Zündanlage würde ich ab und an mit Silkonöl einsprühen, weil sie bei Regen nass werden kann.

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Ihr solltet den Vermieter mit Briefen, Anrufen und Mails "bombardieren"!

Obwohl der Verwalter an sich die Ansprechperson sein sollte, ist es möglich, dass der (arme) Mann vielleicht seinen Lohn (Geld) nicht bekommt und nur noch Dienst nach Vorschrift schiebt.

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Hochinteressant, dass du den Laden nennst, wo du das Handy gekauft hast.

Aber das eigentliche Problem, nämlich den Handytyp, nicht erwähnst.

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