Mietwohnung ...Mieter verlangt die komplete Miete für 1 Jahr im voraus also 8400 Euro vor Einzug...ist sowas normal oder darf ein Mieter sowas ?
10 Antworten
Irgend wie bist du mit den Begriffen im Mietrecht nicht vertraut. Der Vermieter verlangt die Gesamtmiete für ein Jahr im Voraus und ja, er darf das, wenn du als Mieter die Mietsache für ein Jahr mietest. im Voraus bedeutet aber nicht vor Mietbeginn sondern mit Mietbeginn, spätestens am 3. Werktag nach Mietbeginn.
Ganz ehrlich - unabhängig davon ob er das jetzt darf oder nicht; Ich würde mich dabei als Mieter nicht wohlfühlen. Warum sollte ich jemanden einen so hohen Zinslosen Kredit gewähren? Würde ich nicht machen.
Das ist weder normal noch darf er das (es sei denn, ihr hättet im Mietvertrag so eine Mietvorauszahlung ausdrücklich vereinbart).
Ich kenne es nur, dass der VERmieter als Kaution 3 Netto-Monatsmieten verlangt.
Aber Miete für ein Jahr im Voraus zu verlangen ist dreist. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Es spielt keine Rolle, was er mit anderen Mietern evtl. für Erfahrungen gesammelt hat: https://deutschesmietrecht.de/kaution/66-mietkaution-drei-kaltmieten.html
Du musst ja nicht unterschreiben.
Offensichtlich darf der das.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/miete-im-voraus-zahlen/
vielleicht hatte er schon mal ne schlechte Erfahrung mit nem Mietnomaden gehabt, bei sich selber oder in seinem Bekanntenkreis