Mietwohnung Boden fehlt,?
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Mietwohnung, nun habe ich eine Neubau Wohnung gefunden von vorderbrüggen, nun ist das „Problem“ die Wohnung ist komplett fertig, nur 2 räume (Schlafzimmer) fehlt der Boden, ansonsten ist die Wohnung komplett fertig . Meine Frage ist kann oder muss der Vermieter dann von der Miete runtergehen? Da dann der Mieter ja die Boden selber verlegen muss und dadurch Kosten entstehen
Was meinst du mit es fehlt der Boden? Der Bodenbelag? Wurde denn ein Bodenbelag versprochen, also hat der Vermieter gesagt das wird noch fertig renoviert?
Die Wohnung ist fertig laut der Vermarkter, aber in der Exposé steht das man selber entscheidet tut was für Boden in den beiden Zimmer verlegt wird
9 Antworten
Ja, die Wohnung ist fertig. Du kannst nun selbst entscheiden, welchen Belag Du in den beiden Zimmern haben willst. Wenn Du davon ausgehst, dass der Vermieter die Böden bezahlen soll, die Du Dir aussuchst, dann schau Dir mal die Bandbreite an möglichen Preisklassen an. Das geht bei ca. 10 € je m² los und geht bis ein paar hundert je m². Es ist Deine Wahl, was Du haben willst, aber Du musst es auch selbst bezahlen.
Der Vermieter wird Dir nicht mit der Miete entgegen kommen. Es wird im Mietvertrag endgültig geklärt, wer welche Kosten zu tragen hat und wenn Du dann damit nicht einverstanden bist, bekommt die Wohnung jemand anderes.
Nein, muss er nicht.
Der Vermieter kann auch einfach ohne den Bodenbelag vermieten und diesen zur Sache des Mieters machen.
In diesem Fall kannst du selbst entscheiden, was du verlegen willst.
Nehmen wir mal an, du entscheidest dich für einen Bodenbelag und lässt diesen in der Wohnung verlegen - Kosten 2.000 €.
Wenn du dann ausziehst, musst du dann den Bodenbelag in der Wohnung lassen, oder ist es dir dann erlaubt diesen mit zu nehmen?
Möglich wäre auch, dass der Gebäudeeigentümer nicht mehr das erforderlich Geld hat um den Bau fertig zu machen. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass das Gebäude bald versteigert wird und du dann das Nachsehen hast.
Ich würde mich auf solch eine Geschichte nicht einlassen.
"Die Wohnung ist fertig laut der Vermarkter, aber in der Exposé steht das man selber entscheidet tut was für Boden in den beiden Zimmer verlegt wird"
Wenn das so drinnen steht dann heißt das : Mieter muss sich selbst um den Bodenbelag kümmern (und nicht "kann sich vom Vermieter was wünschen"), ihr habt dem also zugestimmt und wurdet informiert , da ist keine Mietminderung möglich
Der Vermieter muss den Boden verlegen.
Nein, muss er nicht. Ein Bodenbelag ist kein zwingendes Ausstattungsmerkmal einer Wohnung.
Der Vermieter muss keinen Boden verlegen ;) Wenn er keinen versprochen hat
Ist es aber leider nicht, was kann man dagegen tun? Ist ein großes Bauunternehmen