Mietwohnung als Gebetswohnung genutzt, ist das erlaubt?
Guten Morgen, ich möchte ein Haus kaufen und bei der Besichtigung ist mir aufgefallen das eine Wohnung als Gebetswohnung genutzt wird. Ist das erlaubt? Oder auch ein kündigungs Grund? Also da lebt keiner, die wird nur für gebete genutzt und für Versammlungen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Woran erkennst du das eine Wohnung nur für Gebete genutzt wird ?
In der Wohnung sind 2 gebetszimmer. So auch eingerichtet ( deko), 10 Stühle im Raum. Es ist ein ganz gewöhnlicher Mietvertrag. Keine Küche, kein Bett etc. Sprich nichts für alltag
3 Antworten
Nur wenn der Vermieter Eigentümer das bescheid weiss und das erlaubt,sonst hast du probleme.Kann auch kündigungsgrund sein,lese Mietvertrag erst gut durch und frage das sicher zu deine Vermieter,sonst ärger.Wenn der dir das erlaubt Zb.nur mit schriftliche bestätigung verlangen.Lg Das kannst du besser mit dem Eigentümer klären,oder mit Anwalt.
das darf er nicht machen,wenn der Vermieter das hört,er wird sauer sein,die fliegen den raus aus der Bude.Sage das zu Vermieter.Und bleibe aber anonym
Vermieter weiss es, macht aber nichts mehr und ich will den nicht im Haus haben wenn ich es kaufe.
Ok,na den bleibt nur eins (DAS WERDE ICH AUCH NIE IM LEBEN MOSCHEE IM HAUS) Anwalt Termin,alles besprechen.WENN du bald neu Eigentümer bist die mussen den raus.Wie gesagt nur mit Anwalt einschalten würde das gehen auch danach mit Frist.Lg
Vielen lieben dank für eure hilfe dann frage ich mal meinen Anwalt.
ja gerne,mach das bitte,wenn du Eigentümer bist da hast du bestimmt Recht zu kündigen.
Das ist eine schwierige Angelgenheit. Aber generell ist erst mal der Vermieter in der Position, festlegen zu dürfen, was da geschieht oder eben nicht. Dann haben aber duchaus die Nachbarn also z.B. die anderen Mieter im Haus ein Mitspracherecht.
Wenn also die Nutzung einer Immobilie für Belästigungen sorgt, die über das erträgliche Maß hinaus gehen, dann kann der Vermieter sehr wohl gezwungen werden, diesen Zustand zu beenden. Ich denke hier z.B. an den illegalen Betrieb einer Gasststätte, wo es zu Geruchsbeläsitgungen kommt, oder eben ein Bordell, wo dann zwilichtige Typen ein und ausgehen. Auch das Vermieten als Ferienwohnung an Partytouristen ist so eine Sache.
Obendrauf kommt dass es in einigen Städten bzw. Stadtbezirken so was wie einen Nutzungszwang gibt. Wer hier also eine Immobilie zu Wohnzwecken absichtlich leerstehen lässt, oder zweckentfremdet kann duchaus seitens des Ordnungsamtes etc. mit finanzeillen Represalien rechnen.
Unterm Strich betrachtet würde ich sagen, wenn der Vermieter einverstanden ist, die Gemeinde der Gläubigen die Anwohner nicht belästigt und die Wohnung nicht irgendwo ist, wo Wohnraum wirklich knapp is, ist nichts dagegen zu sagen.
Die wo im Haus mit leben ( 2 Parteien) ist seine Frau und seine Kinder. Also wird sich da keiner beschweren
Ich denke hier z.B. an den illegalen Betrieb einer Gasststätte
Bei illegalen Aktivitäten stellt sich die Frage, ob sie erlaubt sind, nicht wirklich.
Kommt auf den bestehenden Mietvertrag an.
Es ist ein normaler Standart Mietvertrag und Vermieter weiss nichts