Mietwohnung 2 m² zu groß fürs Jobcenter?

5 Antworten

Das ist die Miete massgebend,liegt die im Bewiligungsbereich für Deinen Wohnort dann spielen die 2 m2 mehr keine Rolle

Die Wohnungsgröße muss angemessen sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten innerhalb von sechs Monaten reduziert werden. Ob eine Mietwohnung angemessen ist, entscheidet nicht immer die Wohnungsgröße, sondern die Bruttokaltmiete. Die Richtwerte hierzu sind regional unterschiedlich. Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist die Wohnungsgröße hingegen ein wesentlicher Faktor

https://www.hartz4.org/wohnungsgroesse/

Das solltest Du dort nachfragen.

Du mußt ja sowieso dessen Genehmigung einholen.

Woher ich das weiß:Recherche

Bis 10 % muss das JobCenter akzeptieren. Aber grundsätzlich sind ALLE Sozialangelegenheiten Einzelfallentscheidungen.

Solange die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) angemessen ist, darf die Wohnung auch größer als vorgegeben sein, bei 2 qm mehr würde es da sicher keine Probleme geben, bis zu 10 % mehr Wohnfläche zu bewilligen liegt im Ermessen des SB - nur die KDU - müssen halt passen.

In der Regel wird vor allem darauf geachtet, dass die Miete die Vorgaben nicht übersteigt.