Bin ich vermittelbar fürs jobcenter?
Hallo ihr lieben.
Mein Sohn hat pflegegrad 3 und ist zu 100 Prozent behindert. Im pflegegutachten stehen 70 pflegestunden die Woche. Desweiteren habe ich noch eine 8 jährige Tochter. Mein Sohn ist 5. Und ich bin seit kurzem alleinerziehend. Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Wenn du die Pflege selbst übernimmst, bleibt ja keine Zeit mehr für eine Berufstätigkeit. Das heißt im Umkehrschluss, dass du nicht mehr leistungsberechtigt für AlG 2 bist. Du wirst dann Unterstützung durch das Sozialamt beantragen müssen. Natürlich hast du auch noch Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, bis die Kinder beide 18 sind.
Und dein Sohn hat Anspruch auf Pflegegeld entsprechend der Stufe 3.
Grundsätzlich würde ich Dich nicht als vermittelbar ansehen, wenn die Pflege des Sohnes von niemand anderem übernommen werden kann.
Wende Dich ggf. an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Nein, du bist ganz klar nicht vermittelbar.
Das heisst ja das mein arbeitsvermittler mich nicht unter druck setzen darf mit vollzeit jobs