Mietwagen Fahrer nicht eingetragen bei Müdigkeit oder Körperliche Ausnahme?
Hallo Leute, ich fahre morgen mit meinem Papa eine weite Strecke circa 8 Stunden. Ich bin nicht im Mietwagen eingetragen da der Wagen erst ab 25 ist. Ich habe aber seit zwei Jahren mein Führerschein. Meine Frage ist wenn jetzt mal ein Notfall wäre also zum Beispiel mein Vater ist komplett müde und fühlt sich nicht in der Lage weiter zu fahren. Dürfte ich in diesem Fall fahren oder ja zum Beispiel starke Magenschmerzen hat dies ist nur ein Beispiel dürfte ich dann fahren da der Fahrer ja sonst den Verkehr gefährden würde gibt es da eine Klausel?
4 Antworten
Laut Mietvertrag nicht.
Wäre natürlich nicht illegal, würde aber gegen den Mietvertrag verstoßen und das bedeutet, dass im Schadensfall dein Vater voll haftet.
...ohne Anspruch auf Richtigkeit: Ich könnte mir bestenalls eine Art Vertragsstrafe durch den Verleiher vorstellen...dazu müsste er aber Kenntnis vom Fahrertausch erhalten, was vermutlich nur durch einen Unfall oder evtl ein "Blitzerfoto" passieren könnte. Es ist ja keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sondern eben ein Verstoß in einem geschlossenem Vertrag zwischen dem Autovermieter und Deinem Vater.
Nein.
Nur eingetragene Fahrer dürfen den Wagen bewegen, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz und das willst du nicht ;-)
Bei einem echten Notfall - also beispielsweise einem Herzinfarkt - dürftest Du im notwendigen Umfang, etwa bis zum nächsten Krankenhaus, auch fahren, Müdigkeit etc. ist aber kein Notfall in diesem Sinne, ebenso die Magenschmerzen, denn zum Fahrerwechsel muss man ja anhalten ... und sollte es so schlimm sein, dass das auf dem Standstreifen erfolgen muss, dann wiederum nur bis zum nächsten Parkplatz/zur nächsten Ausfahrt.
Der Mietvertrag - und vertragswidriges Verhalten kann richtig teuer werden.
Der ist ja aber kein Gesetz. Klar kann das teuer werden, sagte ich ja - es wird im Schadensfall der Schaden am Fahrzeug komplett zu tragen sein. Mehr aber auch nicht.
Doch, da kann noch eine Vertragsstrafe fällig werden - und der Schaden am Fahrzeug ist großzügig zu fassen, denn das ist nicht nur der unmittelbare Schaden, sondern auch der mittelbare Schaden, also der Umstand, dass das Fahrzeug während der Reparatur nicht vermietet werden kann.
Nein, kann sie nicht.
- und der Schaden am Fahrzeug ist großzügig zu fassen, denn das ist nicht nur der unmittelbare Schaden, sondern auch der mittelbare Schaden, also der Umstand, dass das Fahrzeug während der Reparatur nicht vermietet werden kann.
Ja, klar. Habe ich nie anders behauptet. Aber wenn du ein Fahrzeug im Wert von 50.000 Euro bei nem Unfall verschrottest sind 2 Wochen Mietausfall Peanuts dagegen.
Warum bitte soll, wenn diese vereinbart wurde, keine Vertragsstrafe fällig werden können? Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet, es ist nicht einmal eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.
Es gibt einen Unterschied, ob das gemacht wird oder ob das zulässig ist - zulässig wäre es, ob es gemacht wird, dafür bin ich nicht tief genug im Metier.
Sagt wer?
Dürfen ist relativ. Es gibt kein Gesetz dagegen, jedoch ist dann keinerlei Schaden am Fahrzeug versichert, wenn etwas passiert.