Dürfte man z.b ihm medizinischer Notfall mit einen Auto z.b ohne TÜV/ Ohne Zulassung ihn das Krankenhaus fahren?

8 Antworten

Ruf den Notruf 112!

Die Freunde sind innerhalb weniger Minuten da, haben Sonderrechte auf Hin- und Rückfahrt und wissen, was sie tun, wenn es Komplikationen gibt.

Am Telefon wirst du unterstützt, bis Hilfe eintrifft.

Es bringt wirklich nicht viel (und schadet wahrscheinlich mehr) auf eigenes Risiko über rote Ampeln in Panik bei Nacht und Nebel zu rasen - Leib und Leben von dir, der betroffenen Person und anderer unbeteiligter zu riskieren und dich vielleicht noch im adrenalingeputschten Zustand zu verfahren und nicht am Krankenhaus anzukommen.

Solltest du jemals in eine solche Situation kommen: Ruf den Notruf 112!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

RedBearUK  10.05.2023, 22:58

Danke Barbdoc für den Daumen hoch :)

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Es gäbe sehr unwahrscheinliche Fälle in denen man über den rechtfertigen Notstand auch mit einem nicht zugelassen Auto die Person dann ins Krankenhaus fahren dürfte.

In der Praxis wird man aber wohl eigentlich immer die Möglichkeit haben - über den Notruf 112 - Hilfe zu holen.

Oder um es einfach und undifferenziert zu beantworten: NEIN

In so einem Fall rufst du bitte uns. Also die 112. wir sind dann binnen maximal 15 Minuten da und können direkt Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. D


Nordmende 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 16:46

Was wäre wenn mir auch auf keinen Weg ein Telefon zur Verfügung steht sondern nur ein Auto wie ich es beschrieben habe. Ich weiß das ist ein ziemlich theoretischer Fall weil heutzutage hat man immer an Handy dabei. Ich frage mich nur wäre es rechtlich erlaubt wenn es nicht anders geht?

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Wenn es keine Möglichkeit gibt einen Notruf ab zu setzen oder zu erwarten ist, dass Hilfe nicht rechtzeitig eintrifft, wäre das tatsächlich zulässig.

§ 34 StGBRechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Nein. Bei Verdacht auf einen Myocardinfarkt ( Notfälle ) ist die 112 zuständig. Der Patient wird direkt im RTW mit Notarzt, erstversorgt. Dazu bist Du als medizinischer Laie nicht in der Lage und eine Reanimation/Wiederbelebung ist beim Auto fahren nicht möglich. Du solltest allerdings auch als Laie eine Reanimation/Wiederbelebung durchführen können, zumindest eine Herzdruckmassage, bis zum Eintreffen des RTW, mit Notarzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – FA für Innere Medizin ( Onkologie/Palliativmedizin)