Privat RTW fahren im Notfall?

5 Antworten

Nein, als Privatperson bist du nicht der Rettungsdienst und entsprechend stehen dir auch keine Sonder- und Wegerechte zu. Davon ab kannst du auch als Privatperson keinen RTW, der als Einsatzfahrzeug zugelassen ist und eine funktionierende Sondersignalanlage Besitz mieten.

Das sollte ein Notfallsanitäter und Rettungssanitäter auch eigentlich wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Der RTW vor Ort bleibt vor Ort und transportiert nicht. Dafür kommt ein Fahrzeug vom Regelrettungsdienst. Sollte doch ein Transport durch die Leitstelle angeordnet werden, könnte dieser unter Nutzung von Blaulicht und Folgetonhorn erfolgen, allerdings glaube ich kaum das ihr als Privatpersonen einfach so einen zugelassenen RTW für sowas mieten könnt. Das müsste dann über eine dafür zugelassene Organisation erfolgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr

Ich bin schockiert, dass einem NFS die Rechtslage bzgl. der Sonderrechte nicht geläufig ist! Heißt das, dass du dann im Dienst mit dem NEF oder RTW mit Sonderrechten herumfährst, ohne überhaupt abschätzen zu können ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind?

Schaue in §35 StVO. Da ist ganz klar festgelegt, welche Fahrzeuge (u.a. "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" und "der Katastrophenschutz") unter welchen Voraussetzungen mit Sonderrechten fahren dürfen.

Dein privat angemieteter Rettungswagen fällt in keine der berechtigten Kategorien, also hat er keine Sonderrechte. Das ist eine ganz klare Sache.

Mal ganz davon abgesehen, dass du als Privatperson wohl keinen RTW mit funktionierender Sondersignalanlage mieten können wirst und dass du, wenn du die Dienstleistung "RTW am Veranstaltungsort" erbringst, diese auch über die ganze vereinbarte Dauer zu erbringen hast und sich ein Verlassen des Veranstalungsortes ohnehin nicht infrage kommt.

Schwierige situation.

Nö, die Situation ist ganz einfach. Wenn du nicht im Dienst bist, handelst du als Privatperson. Somit nicht als Rettungsdienst. Also bist du nicht dienstlich beauftragt, nicht dienstlich versichert und darfst auch keine dienstlichen Rechte beanspruchen.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

Nein.