Mietvertrag/Auszug?

3 Antworten

Tatsächlich 3 Parteien? Vermutlich sind es nur 2 Mieterparteien, Ich kann bisher nur eine im OG erkennen und eine im EG. Es ist unklar, ob beide Parteien jeweils einen selbständigen Mietvertrag haben oder ob es für das Haus einen gemeinsamen Mietvertrag gibt, so dass nur eine Mieterpartei bestehend aus 3 Personen existiert.

In diesem Fall ist der Auszug 1 Person zwar möglich, aber die gesamtschuldnerische Haftung besteht weiter, weil eine Einzelkündigung nicht möglich ist.

Es kann also nur eine wirksame Kündigung durch alle Mieter der Mieterpatei erreicht werden. Wollen das aber beispielsweise die Eheleute nicht, dann kann die Zustimmung zur Kündigung nur durch Klage am Amtsgericht erzielt werden.

Im günstigsten Fall einigen sich Mieter und Vermieter auf eine Substitution eines neun Mieters und damit Fortführen des Mietvertrages

Gibt es nur einen Mietvertrag, in dem alle drei drinstehen?

Dann gibts zwei Möglichkeiten:

  • Vertrag bleibt bestehen, die eine Person scheidet aus, und die anderen beiden übernehmen die Kosten -> Hier müssen sich die 3 untereinander einigen. Dem Vermieter wird es wurscht sein ob einer auszieht, ihr schuldet ihm weiterhin die volle Miete für drei.
  • Oder der Vertrag wird gekündigt und es wird ein neuer Vertrag mit nur zwei Personen aufgesetzt. Allerdings: Neuer Vertrag = neue Bedingungen. Es kann zu Mieterhöhungen kommen, und in Zeiten von Wohnungsknappheit nutzen Vermieter sowas gerne mal zu ihrem Vorteil aus.

Oder gibt es separate Verträge für die zwei Wohneinheiten (wäre eigentlich logischer)?

Dann ist es easy. Die eine Person kündigt einfach ihren Einzelvertrag. Die anderen beiden sind davon dann nicht betroffen.


DerCaveman  25.08.2024, 05:55
Hier müssen sich die 3 untereinander einigen. Dem Vermieter wird es wurscht sein ob einer auszieht, ihr schuldet ihm weiterhin die volle Miete für drei.

Na ja, oft wird es dem Vermieter eher nicht wurscht sein, wenn er einen Vollhafter verliert.

0
Schnarchnix  25.08.2024, 08:59
@DerCaveman

Juristisch "verliert" er ihn ja nicht. Die drei Personen regeln es nur anders im Binnenverhältnis.

Mir als ausziehende 3. Person wäre das ein zu großes Risiko, aber was tut man nicht alles heutzutage, um Bestandsmietverträge mit günstigen Mieten zu retten (für die Dableibenden).

0
DerCaveman  25.08.2024, 10:22
@Schnarchnix

Natuerlich verliert er einen Vollhafter, wenn er urspruenglich 3 hatte und einen davon aus dem Vertrag laesst. Dann hat er nur noch 2.

0
Schnarchnix  26.08.2024, 08:39
@DerCaveman

Was du beschreibst, war aber nicht mein Vorschlag. Vielleicht hab ich mich auch unklar ausgedrückt.

Der Vertrag bleibt wie er ist. Die Person zieht aus.

0
DerCaveman  26.08.2024, 09:52
@Schnarchnix

Ach so. Die Person will also ausziehen aber trotzdem weiter im Vertrag bleiben und somit weiter haften. Ungewoehnlich aber geht natuerlich.

1

Ein gemeinsamer Mieter mit 3 Personen als Mieter?

Ausziehen kann die Person problemlos. Aus dem Mietvertrag kommt sie damit aber nicht so einfach raus. Es sei denn alle Beteiligten, die 3 Personen Mieter und der Vermieter, sind sich einig und entlassen die eine Person aus dem Vertrag.