Mietvertrag - Widerruf möglich?

DaKaBo  06.09.2024, 10:33

Wir sprechen von Deutschland?

FCMultis 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 10:36

Ja, was sonst ?

DaKaBo  06.09.2024, 10:39

Österreich, Schweiz z. B.?

Da wäre ich nämlich raus.

FCMultis 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 10:41

Ja Deutschland kannst du mir da helfen 1.9 September unterschrieben Vermieter sagt 3 Monate Kündigungsfrist aber habe ja 2 Wochen Zeit um denn Vertrag zu woederrufen

5 Antworten

Mietverträge können generell binnen 14 Tagen widerrufen werden, in Fällen in denen der VERmieter gewerblich auftritt (+ der Vertrag zudem außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde).

Andernfalls gibt es einige weitere Gründe, bei denen Sie zurücktreten können, beispielsweise verschwiegene Mängel, nicht bezugsfertiger Zustand, etc.

Oder es wurde im Mietvertrag eine Widerrufsfrist explizit erfasst.

Leider kennen wir keine Details Ihres Vertrages und können zudem hier keine Rechtsberatung bieten.


Destranix  06.09.2024, 10:31
Mitverträge können generell binnen 14 Tagen widerrufen werden, sofern der VERmieter gewerblich handelt.

Wäre mir sehr neu. Hast du dafür eine Rechtsquelle?

Jel82  06.09.2024, 10:37
@Destranix

Generell greift hier § 355 BGB

Einzige Hürde ist hier, dass zunächst die Definition von "Unternehmer" gegeben sein muss, zu klären im Einzelfall.

Destranix  06.09.2024, 10:38
@Jel82

Der verlinkte Paragraph definiert den Widerruf, zeigt aber nicht, dass das Recht auf diesen besteht.

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt
Destranix  06.09.2024, 10:48
@Jel82

Und in welchem der Punkte sollte da etwas von Mietverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer im generellen stehen?

Jel82  06.09.2024, 10:49
@Destranix
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

nachfolgend sind Ausnahmen definiert, Mietverträge zu Wohnzwecken sind hier NICHT aufgeführt.

Ergo...

Destranix  06.09.2024, 10:50
@Jel82

Und da geht es um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Du behauptest aber in deiner Antwort, das Widerrufsrecht bestünde generell.

Jel82  06.09.2024, 10:50
@Destranix

tja da lässt sich sicherlich noch das wichtige Detail ergänzen - da haben Sie sicherlich recht. Danke für den Hinweis

Destranix  06.09.2024, 10:54
@Jel82

Es sei zudem auch dazu § 312 (4) BGB zu erwähnen, welcher im wesentlichen das Widerrufsrecht auf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ausschließt, sofern die Wohnung vor Unterzeichung des Vertrages vesichtigt wurde.

Jel82  06.09.2024, 10:56
@Destranix

richtig.

Mit deswegen sei hier auch nochmal gesagt, dass hier keine rechtssichere Beratung erfolgen kann. Details sind im Einzelfall zu klären.

TinaPauli  06.09.2024, 11:39

Nenn mal bitte eine Rechtsgrundlage, würde mich sehr interessieren wie du darauf kommst

FCMultis 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 10:44

Im Mietvertrag steht 3 Monate Kündigungsfrist aber habe ja 2 Wochen Zeit ab Unterschrift zu wiederrufen oder ?

Widerrufen kannst Du nicht. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.

Du kannst derzeit zum 31.12.2024 kündigen, sofern im Mietvertrag keine Mindestmietdauer vereinbart ist.

  1. Es gibt kein Widerrufsrecht, es sei denn, man hat die Wohnung vor Vertragsschluss nicht besichtigt
  2. Die Mängel hätte man eigentlich bei der Besichtigung, spätestens bei der Übergabe feststellen können
  3. Wenn das Haus bereits beim Vertragsschluss keinen Telefonanschluss hatte, dann ist das kein Mangel
  4. Die anderen Mängel kannst Du beim Vermieter unter Androhung einer Mietminderung reklamieren. Lass Dich dabei aber von einem Fachanwalt, Verbraucherverein oder Mieterverein beraten
  5. Oder Du kündigst mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Nein es gibt kein Widerrufsrecht, du kannst jetzt Kündigen zahlst aber 3 Monatsmieten, ob du einziehst oder nicht ist egal.

ein Mietvertrag

... einen ...

wiederrufs recht nach 14 Tage ab Mietvertrag stimmt es ??

Habe ich noch nie von gehört.

Dusche nicht funktionsfähig Wasser tropft unterm Waschbecken

Papierschriftlich beim Vermieter reklamieren.

muss ich ernsthaft jetzt 3 Monate Kündigungsfrist da rauf sitzen mit der Miete ????

Das ist Sinn und Zweck eines Mietvertrages :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.