Mietvertrag - Widerruf möglich?
Hallo Leute,
ich hab am 1.09.2024 September ein Mietvertrag unterschrieben und bin gerade am einziehen jetzt fiel mir heute am 5. September auf das das Haus überhaupt kein WLAN & Telefon Anschluss hat heißt einer von der Firma war da und schaute sich das an und sagte zu mir eine Box anschließen bis ins Haus und bis in die Wohnung würde mir 2.000 € kosten und Vermieter möchte des nicht zahlen wiederum sind einige Probleme wie die Dusche nicht funktionsfähig Wasser tropft unterm Waschbecken und viele kleine Probleme mehr…
Ich hab im Internet gelesen ich hab ein wiederrufs recht nach 14 Tage ab Mietvertrag stimmt es ??
oder muss ich ernsthaft jetzt 3 Monate Kündigungsfrist da rauf sitzen mit der Miete ????
Wir sprechen von Deutschland?
Ja, was sonst ?
Österreich, Schweiz z. B.?
Da wäre ich nämlich raus.
Ja Deutschland kannst du mir da helfen 1.9 September unterschrieben Vermieter sagt 3 Monate Kündigungsfrist aber habe ja 2 Wochen Zeit um denn Vertrag zu woederrufen
5 Antworten
Mietverträge können generell binnen 14 Tagen widerrufen werden, in Fällen in denen der VERmieter gewerblich auftritt (+ der Vertrag zudem außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde).
Andernfalls gibt es einige weitere Gründe, bei denen Sie zurücktreten können, beispielsweise verschwiegene Mängel, nicht bezugsfertiger Zustand, etc.
Oder es wurde im Mietvertrag eine Widerrufsfrist explizit erfasst.
Leider kennen wir keine Details Ihres Vertrages und können zudem hier keine Rechtsberatung bieten.
Generell greift hier § 355 BGB
Einzige Hürde ist hier, dass zunächst die Definition von "Unternehmer" gegeben sein muss, zu klären im Einzelfall.
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
nachfolgend sind Ausnahmen definiert, Mietverträge zu Wohnzwecken sind hier NICHT aufgeführt.
Ergo...
tja da lässt sich sicherlich noch das wichtige Detail ergänzen - da haben Sie sicherlich recht. Danke für den Hinweis
richtig.
Mit deswegen sei hier auch nochmal gesagt, dass hier keine rechtssichere Beratung erfolgen kann. Details sind im Einzelfall zu klären.
Nenn mal bitte eine Rechtsgrundlage, würde mich sehr interessieren wie du darauf kommst
Im Mietvertrag steht 3 Monate Kündigungsfrist aber habe ja 2 Wochen Zeit ab Unterschrift zu wiederrufen oder ?
Widerrufen kannst Du nicht. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.
Du kannst derzeit zum 31.12.2024 kündigen, sofern im Mietvertrag keine Mindestmietdauer vereinbart ist.
- Es gibt kein Widerrufsrecht, es sei denn, man hat die Wohnung vor Vertragsschluss nicht besichtigt
- Die Mängel hätte man eigentlich bei der Besichtigung, spätestens bei der Übergabe feststellen können
- Wenn das Haus bereits beim Vertragsschluss keinen Telefonanschluss hatte, dann ist das kein Mangel
- Die anderen Mängel kannst Du beim Vermieter unter Androhung einer Mietminderung reklamieren. Lass Dich dabei aber von einem Fachanwalt, Verbraucherverein oder Mieterverein beraten
- Oder Du kündigst mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten
Nein es gibt kein Widerrufsrecht, du kannst jetzt Kündigen zahlst aber 3 Monatsmieten, ob du einziehst oder nicht ist egal.
ein Mietvertrag
... einen ...
wiederrufs recht nach 14 Tage ab Mietvertrag stimmt es ??
Habe ich noch nie von gehört.
Dusche nicht funktionsfähig Wasser tropft unterm Waschbecken
Papierschriftlich beim Vermieter reklamieren.
muss ich ernsthaft jetzt 3 Monate Kündigungsfrist da rauf sitzen mit der Miete ????
Das ist Sinn und Zweck eines Mietvertrages :D
Wäre mir sehr neu. Hast du dafür eine Rechtsquelle?