Mietminderung bei Dachschrägen?

6 Antworten

Ich glaube nicht, dass Dachschrägen eine Mietminderung rechtfertigen. Die waren ja wahrscheinlich schon da, als der Mieter einzog. Lediglich auf die Quadratmeter haben Dachschrägen einen Einfluss, was bedeuten könnte, dass die Wohnung größer angegeben wird, als sie tatsächlich ist, was die m² betrifft.

Eigentlich garnicht. Denn der der Mietzins wurde ja für die Wohnung mit den Schrägen festgelegt. Da gibt es also keinen Grund die Miete im nachhinein zu mindern.


HotteLu  20.09.2021, 13:07

Es sei denn, die Dachschrägen wurden nachträglich eingebaut......

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Eine Möglichkeit für eine Mietminderung könnte sich bei Dachschrägen höchstens dann ergeben , wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnungsgröße nicht die minimale "Lichte Raumhöhe" von m.W. 1,20 m im Bereich der Schrägen berücksichtigt hätte bei der Flächenberechnung .

Dabei gibt es m.W. aber auch wieder Berechnungstoleranzen von 10 % in der Fläche .


Gerhart  20.09.2021, 10:57

Wohnflächenberechnungsverordnung lesen

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Garnicht! De Schrägen werden ja wohl schon da gewesen sein, oder nicht?

Gar nicht.

Warum sollte die sich wegen Dachschrägen mindern?


Huflattich  19.09.2021, 13:24

Ab 1,50 Kopfhöhe senkrecht zum Boden (glaub ich) gilt erst die Grundflächenberechnung. Der Rest wird nicht gerechnet. Je nach qm kann sich wenn dadurch merkbar Grundfläche (über 10%) zu viel angerechnet wurde, sich durchaus bemerkbar machen .

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anitari  19.09.2021, 13:28
@Huflattich

Ab 2 m lichte Höhe zählt zu 100 %, darunter zu 50 % und unter 1 m zu 0 % zur Wohnfläche.

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Huflattich  19.09.2021, 13:30
@anitari

Du hast Recht - sorry eben noch mal nachgeschaut...

Laut Wohnflächenverordnung werden Flächen unter  Dachschrägen nur mit einer Raumhöhe von mehr als 2m zu 100% zur Wohnfläche gerechnet. Liegt die Raumhöhe zwischen 1m und 2m so werden nur 50% der Fläche berücksichtigt und liegt die Höhe unter 1m so wird diese Fläche nicht der Wohnfläche zugerechnet.
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