Mieter dringt ohne Titel in Wohnung ein, hatte aber vorher angeblich, fristlos, gekündigt?

3 Antworten

Es handelt sich hier klar um Hausfriedensbruch.

Der Vermieter hat überhaupt nicht in die Wohnung einzudringen, selbst wenn er einen Räumungstitel hätte, müßte er den Gerichtvollzieher beauftragen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht.

Woher ich das weiß:Recherche

Was du da gefunden hast , ist das denn auch für dich zutreffend? Wurdest du abgemahnt?

Der Vermieter müsste in der Klagebegründung zwingend nachweisen, dass dir die fristlose Kündigung zugegangen ist. Und scheint ja wohl nicht der Fall zu sein!

Ohne diesen Nachweis würde die Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung vom Gericht abgewiesen werden.

Das wäre Hausfriedensbruch und strafbar.


markus214 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:20

das dachte ich mir bereits und ich habe schon weiter "gegoogelt" und unter anwalt.de folgendes gefunden : Im Räumungsprozess muss der Vermieter die Kündigungsgründe beweisen. Das bedeutet, er muss den Lärm, die Intensität und Häufigkeit beweisen. Das ist in der Praxis sehr schwierig. Mieter haben daher gute Aussichten, einen Räumungsprozess zu gewinnen und damit dauerhaft in der Wohnung verbleiben zu können.

danke für deine Antwort

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