Miete zahlen zuhause?

5 Antworten

Miete zahlen zuhause?

Das man irgendwann einen Beitrag zur Miete und zum Lebensunterhalt zahlt, dass ist gar nicht ungewöhnlich. In der Regel ist dies der Fall, wenn eine Ausbildung begonnen wird. Dann ist es nicht selten der Fall, dass man je nach Einkommen mehr oder weniger an die Eltern abgibt.

 Ich bin 18 habe nur ein Teilzeit Job muss ein Auto abbezahlen und bin in der Schule neben bei habe nie genug Geld für mich übrig.

Ein Auto wirst du sicherlich nicht benötigen, heißt es ist dein Luxusartikel. Wer "Spass" möchte, muss es neben seinen lebensnotwendigen Ausgaben eben auch finanzieren. Wer ein Hobby hat, muss auch dieses hinten anstellen.

Mein Vater will jeweils 250€ von mir und meiner Schwester für mich is das zu viel und jetzt sind es 150€ für mich. 

Immerhin sind deine Eltern dir schon entgegen gekommen, haben es für dich angepasst. Je nachdem was du an finanziellen Mitteln eben hast! Und 150 € für Miete & Lebensmittel sind echt nicht viel!

Ausziehen und woanders leben, wird da sicher um einiges mehr als 150€ pro Monat kosten!

Bis zum Abschluss deiner Ausbildung oder der Vollendung deines 25.Lebensjahres sind deine Eltern unterhaltspflichtig für dich ( und auch deine Schwester). Daher finde ich die Forderungen deiner Eltern ziemlich happig, vor allem da du deine Lebensmittel etc bereits selbst besorgst. Bei 500 Euro miete zahlen deine Eltern dann ja gerade mal 15o Euro selbst...bei 2 Personen...allein das wäre schon nicht fair, zumal deine Eltern auch noch Kindergeld für dich bekommen, welches ebenfalls als dein Beitrag zum Unterhalt zu sehen wäre-

Wenn deine Schwester die Ausbildung abgeschlossen hat ( davon gehe ich jetzt mal aus wenn es kein Kindergeld gibt), dann besteht ihr Gegenüber keine Unterhaltspflicht mehr und damit ist es gerechtfertigt, dass sie Anteilig zu einem viertel die Miete übernimmt. Du müsstest aus meiner Sicht gar nichts zahlen, 50 Euro Unkostenbeitrag für Lebensmittel fände ich okay.

Bei Beginn deiner Ausdbildung gilt dann aber auch:

t. Eigenes Vermögen des Kindes in Ausbildung muss es nach und nach für den eigenen Lebensbedarf einsetzen. Nur ein Notgroschen darf zurückbehalten werden (vgl. OLG Zweibrücken, 16.10.2015, AZ: 2 UF 107/15). Jobbt es neben dem Studium, kann es den Verdienst allerdings behalten.


sassenach4u  28.02.2023, 12:13

255- oha, wer wird so alt? Ich denke du meinst 25, wegen Bürgergeld. Richtig? Ansonsten bis zur Vollendung der Erstausbildung, die auch gern mal über das 25. Lebenjahr hinausgehen kann.

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sunnywobgirl  28.02.2023, 12:15
@sassenach4u

Ja ich meinte 25...ich meine Unterhaltspflicht besteht nur bis 25, ich kann mich aber auch täuschen, und es gilt tatsächlich hier nur Erstausbildung...mit 25 verfällt auf jeden Fall der Kindergeldanspruch und die Möglichkeit einer Familienversicherung für den jungen Erwachsenen

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sassenach4u  28.02.2023, 12:24
@sunnywobgirl

Auch nicht ganz richtig. Bis 25 bildet man mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn es um Bürgergeld geht, z.B. danach eine eigene. Die kostenfreie Familienversicherung für stellenlose Jugendliche endet mit der Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn man in Schul-oder Berufsausbildung (ohne Bezüge) ist oder studiert, dann endet die kostenfreie Familienversicherung mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Behinderte Kinder haben ggf. sogar lebenslang Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für behinderte Kinder auch darüber hinaus.

Die Erstausbildung kann über das 25. Lebensjahr hinausgehen und damit wäre ein Unterhaltsanspruch auch darüber hinaus gegeben, wenn die Ausbildung zielstrebig betrieben wird. Bei einem langen Studiengang mit Bachelor und anschließendem Master (wird von den meisten Gerichten als unterhaltspflichtig eingestuft) kann man schon mal bis 27 zahlen - oder darüber hinaus.

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Hast du keine Ausbildung gemacht oder machst du keine, dass du nur so wenig Geld hast? Es sind für dich ja auch keine 200 Euro mehr, sondern 150 Euro. Vielleicht solltet ihr beide, du und deine Schwester, euch zusammentun, um mit euren Eltern zu verhandeln. Offensichtlich sind eure Eltern selbst auch knapp bei Kasse und sehen es nicht mehr ein, sich für ihre volljährigen Kinder krumm zu legen.

Klar, kannst du zu deinem Partner ziehen, aber billiger kommst du bei ihm sicher nicht weg, oder ist er bereit, dich auszuhalten?


Stellwerk  28.02.2023, 11:58

"und sehen es nicht mehr ein, sich für ihre volljährigen Kinder krumm zu legen."

Solange die Kinder noch in der Ausbildung sind, sind die Eltern unterhaltspflichtig, egal, ob sie das "einsehen" oder nicht. Beteiligung an den Kosten ist ja ok, aber es sollte ausgewogen sein.

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Mismiua2222 
Beitragsersteller
 28.02.2023, 11:58

Meine Ausbildung fängt dieses Jahr im September an. Wie gesagt arbeite ich Teilzeit neben der Schule und sie legen sich nicht krumm für uns. Doch bei meinem Partner ist es billiger da er nicht so viel Miete und Nebenkosten hat ;)

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Ich würde an deiner Stelle definitiv ausziehen.

LG


Dahika  28.02.2023, 11:58

und du meinst, sie kommt dann billiger weg? Das glaubst du nur alleine, es sei denn, der Freund hält sie aus.

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123Tangente  28.02.2023, 12:05
@Dahika

Wieso hält sie der Freund aus? Sie will sich ja bei ihm anteilig an der Miete beteiligen. Da er weniger zahlt ist es auch für sie weniger.

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Ich hatte in deinem Alter 480 Mark und habe bis ich auszog 400 Mark abgegeben.


Pausenraum  28.02.2023, 12:22

Ich ergänze noch:

Da du dieses Jahr eine Ausbildung anfängst und noch zur Schule gehst, sind deine Eltern dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Guck mal in die Düsseldorfer Tabelle.

Von dem Betrag ziehst du Kindergeld und deinen Verdienst ab (den ganzen, nicht erst Autorate abziehen 😉). Den Rest schulden dir deine Eltern als Unterhalt. Den Unterhalt müssen sie nicht auszahlen, sie können das auch durch Sachleistungen machen, also zB deinen Mietanteil, Nahrung etc.

Das ist die rechtliche Seite, aber wenn man Geld verdient und weiß, dass das Geld bei den Eltern knapp ist, gehört es sich, sich an den Kosten zu beteiligen.

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