Mietausfall bei Wasserschaden, wer haftet?
Liebe Community,
Wir betreiben als Eigentümer in einer WEG eine WG für Studenten. Außerdem hat ein Verein ein Nutzungsrecht an einem der Gemeinschafsräume.
Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt. Das Wasser ist durch den Boden gelaufen in unseren Gemeinschaftsraum.
Wir haben den Schaden dem Arzt angezeigt, dieser hat seien Versicherung informiert. Diese haben auch die Kosten für die Trocknung übernommen und werden wahrscheinlich auch die Kosten für die Wiederherstellung unserer Zimmerdecke übernehmen.
Es ergibt sich aber folgendes Problem: Der Verein der das Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftsraum gemietet hat, verlangt nun Mietminderung da verschiede Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Außerdem müssen die Möbel aus dem Gemeinschaftsraum, während der Bauarbeiten im nebenliegenden Zimmer gelagert werden. Das war anfangs kein Problem da die Vormieterin bereits ausgezogen war und das Zimmer unbenutzt war. Allerdings bekommen wir für ein so vollgestelltes Zimmer auch unmöglich einen Nachmieter, so dass uns nunmehr ein Schaden von knapp 1000€ ins Haus steht.
Ich habe inzwischen gelernt, dass der Mietausfall ein sog. Mangelfolgeschaden ist, der direkt auf den "Mangel" an Wohnraum zurückzuführen ist.
Daher habe ich versucht diesen Schaden der Versicherung des Arztes anzuzeigen. Diese sagen aber, dass bei einem Leitungsschaden die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers regresspflichtig sei. In diesem Fall also die Gebäudeversicherung unserer gemeinsamen WEG.
Ich habe darauf einfach nach dem Verursacherprinzip dem Arzt persönlich den Schaden in Rechnung gestellt, weil ich finde es ist sicherlich nicht meine Aufgabe, als Geschädigter den Versicherungen hinterher zu rennen.
Darauf antwortete interessanter Weise die Versicherung, dass die Auskunft korrekt sei, dass sie nicht zahlungspflichtig seien. Auch der Arzt sei auch nicht "Juristisch" Schuld, auch wenn in der Praxis der Ausgangspunkt des Schadens liege. Mein Ansprechpartner sei die Versicherung des Hauseigentümers. Das ergebe sich aus dem BGB dem VVG und der aktuellen Rechtsprechung.
Ich habe unsere Hausverwaltung angerufen und die sagte: Nein, das ist nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.
Meine Frage ist nun: Stimmt das? Welche Paragraphen regeln wer für einen Mietausfall bei fremdverschuldetem Wasserschaden aufkommen muss? Und vor allem wie verhalte ich mich da jetzt am sozialverträglichsten? Ich möchte eigentlich niemandem Mitanwälten drohen und schon garkeinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich will ja später auch noch ne weile dort meine WG betreiben.
Eine Mitgliedschaft bei Haus+Grund habe ich leider nicht, darum frage ich hier. Bitte gebt mir auch an wie Ihr zu euren Antworten kommt, damit ich die dann selber noch mal nachrecherchieren kann.
Vielen Dank für Eure Mühe!
4 Antworten
- Schäden am Gebäude zahlt die Geäudeversicherung des Hauseigentümers.
- Schäden an Möbeln oder Inneneinrichtung zahlt der jeweilige Mieter selber oder dessen Hausratversicherung, wenn er denn eine hat.
- Gewerbeausfall ist das Geschäftsrisiko jedes Gewerbetreibenden. Das zahlt derjenige selber oder dessen Gewerbeausfallversicherung, wenn er denn eine hat.
Punkte 2 und 3 können als kausale Ereignisse des geplatzten Wasserschlauchs betrachtet und dem Arzt in Haftpflichtung angehängt werden.
Dessen Betriebs-Haftpflichtversicherung wird das übernehmen oder sich womöglich dagegen wehren. Dann ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen. Bis der Entscheid des Gerichts dann vorliegt, bleibt ihr auf euren Schäden sitzen, wenn ihr keine Hausrat- und Gewerbeausfallversicherung habt.
Logisch kannst du das. Ich widerspreche dir ja auch nicht. Ich sage bloss, dass die Betriebshaftpflicht des Arztes kaum begeistert sein wird, eure Schäden zu zahlen plus den Gewerbeausfall des Vereins. Sie wird argumentieren, dass die Kausalkette unbestreitbar lang, aber unerheblich ist und deshalb deinen Schaden nicht übernommen wird.
Es ist deshalb normal, dass es bei gegenteiligen Ansichten zu einem Rechtsstreit kommt. Deshalb sollen sich ja Richter damit befassen. Dafür sind die nämlich da. Jedoch geht das zu Lasten deiner Zeit.
Aber du kannst dich glücklich schätzen, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes deinen Schaden zeitnah reguliert. Möchte dir bloss keine übertriebenen Hoffnungen machen.
Die Gebäudeversicherung ist in der Tat zuständig. Die bezahlt der ZA als Mieter ja sicherlich (anteilig) oder nicht? In der Annahme, dass dort Mietausfall versichert ist...
Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.
Auch dann ist für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung zuständig.
Grundsätzlich ist bei solchen Wasserschäden die Gebäudeversicherung zuständig.
Woher wiesst Du das? Angeblich steht das irgendwo im BGB und VVG. Nur Wo? Insgesamt geht' mir aber weniger um den Schaden am Gebäude. Mir geht's um den Mietausfall.
Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt.
Das hat mit dem Gebäude und demzufolge auch mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.
Ursache liegt innerhalb der Räume der Arzt-Praxis und an dessen Geräte.
Ergo ist er / seine Versicherung als Verursacher für die Schadensregulierung zuständig.
Wie kommst du auf die Idee, der Zahnarzt habe schuldhaft einen Schaden verursacht?
Schuldhaft habe ich nicht geschrieben sondern vom Verursachen.
Ohne seinen geplatzten Schlauch - keine Schaden.
Wenn er keine Schuld trägt, ist er nicht für den Schaden verantwortlich.
Verschulden gegebenenfalls nicht, aber hier wird wohl ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch nach §906 BGB in Frage kommen. Der ZA als (vermutlich) Mieter, der (vermutlich) die Beiträge zur VGV (mit)bezahlt hat aber Anspruch darauf, dass diese in Anspruch genommen wird. In der Annahme, dass dort Mietausfall versichert ist.
Das hat mit dem Gebäude und demzufolge auch mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.
Es ist offensichtlich ein Schaden am Gebäude entstanden, dessen Beseitigung ist natürlich ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn in dieser kein Mietausfall versichert ist, sollte man mal der WEG Verwaltung auf die Finger hauen. Die wird ja dafür zuständig sein für ordentlichen Versicherungsschutz zu sorgen.
Wer hat den verursacht ?
Das ist für die Gebäudeversicherung vollkommen irrelevant. Es ist ein Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser am Gebäude entstanden, also ist es über die Gebäudeversicherung gedeckt.
Das klingt ziemlich fachkundig. Allerdings leuchtet mir nicht ein was an meiner Sichtweise falsch ist:
Ich besitze ein Eigentum. In diesem Fall eine Wohnung.
Jemand anderes beschädigt diese Wohnung. In diesem Fall durch Wasser.
Dann kann ich doch von diesem Menschen Schadenersatz fordern, oder?
Es kann mir doch egal sein ob er das Geld nun aus eigener Tasche bezahlt oder ob er sich das von einer Versicherung bezahlen lässt.