Mietausfall bei Wasserschaden, wer haftet?

4 Antworten

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  1. Schäden am Gebäude zahlt die Geäudeversicherung des Hauseigentümers.
  2. Schäden an Möbeln oder Inneneinrichtung zahlt der jeweilige Mieter selber oder dessen Hausratversicherung, wenn er denn eine hat.
  3. Gewerbeausfall ist das Geschäftsrisiko jedes Gewerbetreibenden. Das zahlt derjenige selber oder dessen Gewerbeausfallversicherung, wenn er denn eine hat.

Punkte 2 und 3 können als kausale Ereignisse des geplatzten Wasserschlauchs betrachtet und dem Arzt in Haftpflichtung angehängt werden.
Dessen Betriebs-Haftpflichtversicherung wird das übernehmen oder sich womöglich dagegen wehren. Dann ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen. Bis der Entscheid des Gerichts dann vorliegt, bleibt ihr auf euren Schäden sitzen, wenn ihr keine Hausrat- und Gewerbeausfallversicherung habt.


ChaosKalle 
Beitragsersteller
 23.09.2021, 11:57

Das klingt ziemlich fachkundig. Allerdings leuchtet mir nicht ein was an meiner Sichtweise falsch ist:

Ich besitze ein Eigentum. In diesem Fall eine Wohnung.

Jemand anderes beschädigt diese Wohnung. In diesem Fall durch Wasser.

Dann kann ich doch von diesem Menschen Schadenersatz fordern, oder?

Es kann mir doch egal sein ob er das Geld nun aus eigener Tasche bezahlt oder ob er sich das von einer Versicherung bezahlen lässt.

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tenno5034  23.09.2021, 12:04
@ChaosKalle

Logisch kannst du das. Ich widerspreche dir ja auch nicht. Ich sage bloss, dass die Betriebshaftpflicht des Arztes kaum begeistert sein wird, eure Schäden zu zahlen plus den Gewerbeausfall des Vereins. Sie wird argumentieren, dass die Kausalkette unbestreitbar lang, aber unerheblich ist und deshalb deinen Schaden nicht übernommen wird.
Es ist deshalb normal, dass es bei gegenteiligen Ansichten zu einem Rechtsstreit kommt. Deshalb sollen sich ja Richter damit befassen. Dafür sind die nämlich da. Jedoch geht das zu Lasten deiner Zeit.
Aber du kannst dich glücklich schätzen, wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes deinen Schaden zeitnah reguliert. Möchte dir bloss keine übertriebenen Hoffnungen machen.

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Die Gebäudeversicherung ist in der Tat zuständig. Die bezahlt der ZA als Mieter ja sicherlich (anteilig) oder nicht? In der Annahme, dass dort Mietausfall versichert ist...

Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.

Auch dann ist für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung zuständig.

Grundsätzlich ist bei solchen Wasserschäden die Gebäudeversicherung zuständig.


ChaosKalle 
Beitragsersteller
 23.09.2021, 12:03

Woher wiesst Du das? Angeblich steht das irgendwo im BGB und VVG. Nur Wo? Insgesamt geht' mir aber weniger um den Schaden am Gebäude. Mir geht's um den Mietausfall.

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Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt.

Das hat mit dem Gebäude und demzufolge auch mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.

Ursache liegt innerhalb der Räume der Arzt-Praxis und an dessen Geräte.

Ergo ist er / seine Versicherung als Verursacher für die Schadensregulierung zuständig.


Valnar52  23.09.2021, 11:00
Das hat mit dem Gebäude und demzufolge auch mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.

Es ist offensichtlich ein Schaden am Gebäude entstanden, dessen Beseitigung ist natürlich ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn in dieser kein Mietausfall versichert ist, sollte man mal der WEG Verwaltung auf die Finger hauen. Die wird ja dafür zuständig sein für ordentlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

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GutenTag2003  23.09.2021, 11:04
@Valnar52
Es ist offensichtlich ein Schaden am Gebäude entstanden, 

Wer hat den verursacht ?

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Valnar52  23.09.2021, 11:07
@GutenTag2003
Wer hat den verursacht ?

Das ist für die Gebäudeversicherung vollkommen irrelevant. Es ist ein Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser am Gebäude entstanden, also ist es über die Gebäudeversicherung gedeckt.

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Oponn  23.09.2021, 11:02

Wie kommst du auf die Idee, der Zahnarzt habe schuldhaft einen Schaden verursacht?

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GutenTag2003  23.09.2021, 11:03
@Oponn

Schuldhaft habe ich nicht geschrieben sondern vom Verursachen.

Ohne seinen geplatzten Schlauch - keine Schaden.

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Oponn  23.09.2021, 11:05
@GutenTag2003

Wenn er keine Schuld trägt, ist er nicht für den Schaden verantwortlich.

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Valnar52  23.09.2021, 11:07
@Oponn

Verschulden gegebenenfalls nicht, aber hier wird wohl ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch nach §906 BGB in Frage kommen. Der ZA als (vermutlich) Mieter, der (vermutlich) die Beiträge zur VGV (mit)bezahlt hat aber Anspruch darauf, dass diese in Anspruch genommen wird. In der Annahme, dass dort Mietausfall versichert ist.

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Oponn  23.09.2021, 11:10
@Valnar52 § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe

???

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