Menschenwürde Abschnitt aus Buch erklären?
Hallo liebe GuteFrageHelfer,
ich lese momentan in Vorbereitung auf meine Facharbeit mehrere Primarquellen über die Menschenwürde. Nun habe ich im Buch von Arnd Pollmann „Menschenrechte und Menschenwürde“ einen Ausschnitt gefunden, den ich ziemlich interressant finde, ich aber nicht ganz verstehe. Es ist eine Art Einleitung in ein Thema in dem Buch:
„Trägerin oder Träger von Menschenwürde, so heißt es oft, sei jeder Mensch, allein weil er Mensch ist, und damit bereits deshalb, weil er als Mensch, wie alle anderen Menschen auch, zur menschlichen Gattung gehört. Folgt man dieser überaus geläufigen Deutung, so macht der Würdebegriff auf eine für alle Menschen gleicher- maßen charakteristische und zugleich normativ ausschlaggebende Werteigenschaft des Menschen aufmerksam; auf eine universelle menschliche Wesensbestimmung, die mit der Berechtigung jedes einzelnen Menschen einhergehen soll, in seiner jeweils individuel- len Würde gleichermaßen geachtet zu werden.“
Könnte jemand den Text etwas vereinfacht wiedergeben, sodass ich ihn verstehe und in meiner Facharbeit verwenden kann? Ich finde die Sätze ein wenig kompliziert, um es in der Facharbeit zu nutzen, vielleicht kann mir da ja jemand helfen.
Vielen Dank :)
2 Antworten
Einfach formuliert:
Jeder Mensch ist Träger der Menschenwürde, weil er Teil der menschlichen Gattung ist. Die Menschenwürde bezieht sich auf eine universelle menschliche Eigenschaft und jeder Mensch hat das Recht, in seiner individuellen Würde gleichermaßen anerkannt zu werden.
Trägerin oder Träger von Menschenwürde, so heißt es oft, sei jeder Mensch, allein weil er Mensch ist, und damit bereits deshalb, weil er als Mensch, wie alle anderen Menschen auch, zur menschlichen Gattung gehört.
Menschen haben eine Menschenwürde, weil sie Menschen sind. Das bedeutet, alle Menschen haben eine, und Tiere haben keine. Das bedeutet, man kann sie den Menschen nicht wegnehmen, und den Tieren nicht geben.
Folgt man dieser überaus geläufigen Deutung, so macht der Würdebegriff auf eine für alle Menschen gleichermaßen charakteristische und zugleich normativ ausschlaggebende Werteigenschaft des Menschen aufmerksam; auf eine universelle menschliche Wesensbestimmung, die mit der Berechtigung jedes einzelnen Menschen einhergehen soll, in seiner jeweils individuellen Würde gleichermaßen geachtet zu werden.“
- Menschenwürde ist die Grundlage ethischer Normen, d.h. von ihr werden besondere, konkrete Regeln und Gesetze, Strafen, Pflichten, Rechte, abgeleitet.
- Menschenwürde ist Eigenschaft und Wesen des Menschen. Man kann sie nicht wegschneiden, verkaufen, verbieten, fordern. Ihre allgemeine Bedeutung ist vergleichbar mit einem Recht darauf, wie ein individueller Mensch respektiert zu werden.