Meine Tochter (20) will eine 2 jährige schulische Ausbildung machen,wohnt in einer eigenen Wohnung und möchte nicht zu mir ziehen. Muss ich unterhalt zahlen?

5 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn sie bereits vorher schon in einer eigenen Wohnung gelebt hat und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat, wären die Eltern zumindest theoretisch zum Unterhalt verpflichtet, sollten sie entsprechend leistungsfähig sein.

Aber dann müsste je nach Art der Ausbildung ein vorrangiger Anspruch auf BAB - oder Bafög - geprüft werden.

Dem Kind stünden in eigener Unterkunft theoretisch 930 Euro Unterhalt zu, dass Kindergeld von derzeit 250 Euro stünde dann dem Kind zu, wenn es von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würde.

Außerdem sind ab der Vollendung des 18 Lebensjahres beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, dass Kind muss sich um einen möglichen Anspruch selber kümmern.

Es kommt also auf das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile an, zur Berechnung eines möglichen Anspruchs kann sich das Kind unter 21 Jahren noch ans Jugendamt wenden.

Jedem Kind wird im Regelfall bei der Wahl seiner Ausbildung eine Fehlentscheidung zugestanden, wenn das Kind mehrere Ausbildungen abbricht, könnte es unter Umständen seinen Unterhaltsanspruch verwirkt haben.

Aber das müsste dann vor dem Familiengericht geklärt werden, ich würde mir eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht leisten, könnte unter Umständen viel Geld sparen.

Das Kindergeld und mögliches Bafög - würde auf den theoretischen Unterhaltsanspruch von 930 Euro angerechnet.

Da fehlt einiges an Hintergrundinformationen. Da diese verschwiegen werden, rate ich, einen Anwalt zu konsultieren und Dich beraten zu lassen.

Grundsätzlich bist Du bis zum Ende der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.


Fabi80 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 07:20

Sie muss doch aber auch irgendwann mal eine Ausbildung fertig machen und kann nicht nach 1,2 Jahren immer alles abbrechen Oder?

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AngiedieSchlaue  31.07.2024, 07:24
@Fabi80

Sie ist noch jung. Wäre sie jetzt bereits 25, würde ich auch ordentlich Dampf machen.

Aber ich an Deiner Stelle würde mich wirklich mal von einem Anwalt beraten lassen. Kostet was über 200 Euro und kann vielleicht gut angelegtes Geld sein.

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Ja, du musst Unterhalt zahlen und nein, sie muss nicht zu dir ziehen.

Sie bekommt das Kindergeld. Wenn Du ihr keinen Unterhalt bezahlst, kannst Du sie auch nicht von der Steuer absetzen und Euer Verhältnis zueinander ist kaputt. Was Du musst und was Du kannst, sind zwei verschiedene Dinge. Versucht, Euch zu einigen. Sie ist Dein Kind.


Muminpapa  31.07.2024, 07:49

Die Tochter bekommt kein Kindergeld, das erhält der Erziehungsberechtigte um es für die Tochter zu verwenden.

Die Freibeträge bleiben bestehen, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, aber längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Ein Kind kann man nicht "von der Steuer absetzen".

Ausbildungskosten darüber hinaus kannst du aber bei der Steuererklärung abgeben. Habe das mit den Studiengebühren meiner Tochter auch gemacht.

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Akka2323  31.07.2024, 12:06
@Muminpapa

Wenn sie eine eigene Wohnung, das hat sie, bekommt sie das Kindergeld. Ausbildungsfreibetrag mindert die Steuerlast der Eltern.,

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Sofern es sich um ihre Erstausbildung handelt, bist Du grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Fabi80 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 07:06

Wäre jetzt die 3. Ausbildung. Sie hat zuvor 2 Ausbildungen abgebrochen. Die Erste angeblich wegen einer Impfstoff den sie nicht verträgt und die 2 Zweite wohl aus psychischen Gründen.

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