Meine Freundin darf kein Katzennetz an ihrem Balkon anbringen. Jetzt habe ich ihr für den Balkon zu einem Freilaufgehege geraten. Ist das erlaubt?
6 Antworten
Das sollte sie vorab mit dem Vermieter klären.
Das mit dem Verbot vom Katzennetz ist ja auch nicht ganz pauschal geregelt, sondern muss immer im individuellen Einzelfall begründet werden, z.B. mit der optischen Beeinträchtigung. Entsprechend kann dir hier auch niemand mit Sicherheit sagen, dass man bei einem so großen Käfig im Einzelfall nicht auch von einer optischen Beeinträchtigung ausgehen könnte, wenn der Vermieter schon ein Katzennetz verbietet könnte es da auch zu Streitigkeiten kommen. Insofern würde ich auch da vorher den Vermieter fragen.
Das Verbot eines Netzes könnte auch dadurch begründet sein, daß keine Dübel und Schraubhaken an den Außenflächen des Gebäudes angebracht werden sollen.
Aber es stimmt schon: Man sollte mit dem Vermieter reden.
Ja, das ist erlaubt.
Ich finde so ein Teil wesentlich störender, als ein durchsichtiges Katzennetz. Man muss es nicht immer festdübeln. Geht auch mit Spannstangen. Wenn es nicht an der Außenfront der Wohnung ist sondern hinten in den Garten hin darf es eigentlich auch nicht verboten werden.
Am besten, sie fragt erst einmal den Vermieter. Da kann man nix falsch machen :)