Meine Frage ist, ob schwule Ausländer in Deutschland heiraten können. z.B. ein Pole und ein Russe?

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Hier kannst Du alles nachlesen: http://www.lsvd.de/277.0.html

Der Partner muss legal nach Deutschland eingereist sein (Visum, wenn erforderlich!) und darf bisher noch nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden sein. Des weiteren ist Voraussetzung, dass die „lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft" tatsächlich gelebt oder dies ernsthaft beabsichtigt wird. In der Regel wird zumindest ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorliegen müssen. Eine eng definierte Lebensform ist allerdings nicht vorgeschrieben, z.B. ist sexuelle Treue ebenso wenig erforderlich, wie überhaupt eine sexuelle Beziehung. Die Ausländerbehörde hat auch kein Recht, danach zu fragen. Es genügt der erklärte Wille der beiden Partner, zusammenleben zu wollen.

also wenn sie beide ne dt. staatsangehörigkeit haben dann warum nicht?


saquis 
Beitragsersteller
 30.08.2010, 21:46

Meine Frage wird eben von der Tatsache hervorgerufen, dass wir beide keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Seit 2017 können sie das. Zum Zeitpunkt der Frage bestand diese Option hingegen nicht.

Ich wüßte nicht warum sie es nicht dürften