Mein Vermieter hat nach der zwangsräumung meine Blumenkästen abgeholt. Ihm gehören doch nur die im Beet, oder?

4 Antworten

Das mit den Blumenkästen ist in Ordnung. Genau genommen gehören Deinem Vermieter alle Deine Sachen, die von Wert und pfändbar sind. Er kommt im Moment nur nicht ran. Wenn er Dich aufgrund Deiner fristlosen Kündigung räumen lässt und die Kaution nicht für die Begleichung der Mietschulden reicht, kann er auch so räumen, dass er Dich nur mit dem Nötigsten aus der Wohnung entfernen lässt und alle Deine Sachen erst einmal behält. Oder er lässt die Wohnung komplett ausräumen, nimmt sich aber Deine Sachen und lagert sie irgendwo ein.

Wenn Du selbst ausziehst, sind die Chancen, dass Du Dein Hab und Gut vor dem Vermieter schützen kannst, natürlich größer. Ich meine, wer bei der Pfändung schon mit Blumenkästen anfängt, wird zusehen, dass er sich alles krallen kann, was irgendwie geht.

Am Besten aber ist es, wenn Du Deine Mietschulden so bald es irgendwie geht begleichst. Dann wäre auch die fristlose Kündigung vom Tisch. Nicht aber eine fristgerechte, wenn so etwas auch im Kündigungsschreiben steht.

Wenn du Mitschulden hast greift das Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff. BGB) wonach der Vermieter berechtigt ist Gegenstände in der Mietsache als Pfand für die Mietschulden in Beschlag zu nehmen.

Pfandrecht = Der Vermieter kann im Zweifel die offenen Schulden mit Sachgegenständen bei dir einkassieren.

Geh mal zur Diakonie, Caritas, AWO und klag denen dein Leid.

Vielleicht können die irgendwie helfen.